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Die Kontrolle der Umweltwachen

Zahlung der Strafen für Gesetzesübertretungen im Bereich der Umwelt

Bild: Natura, ecologia, tutela ambiente, guardie ecologiche
© www.pixapay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Kräfte der Hilfspolizei, die im Bereich der Umwelt tätig sind und gemeinhin als "Umweltwachen" bezeichnet werden, führen täglich Kontrollen auf dem Gemeindegebiet durch, womit sie die Einhaltung der Sonderbestimmungen im Bereich des Abfalls, der öffentlichen Parkanlagen, der Hundeführung, der Gewerbe- und Handelstätigkeiten, der Dienstleistungen einschließlich der öffentlichen Verwaltung, der Baustellen und der Mülldeponie bei Schloss Sigmundskron gewährleisten.

Sie tragen eine Uniform, die jener der Stadtpolizei entspricht und üben eine wichtige Aufgabe zur Vorbeugung von Gesetzesübertretungen aus. Dadurch wird im Bereich der öffentlichen Grünflächen das Sicherheitsgefühl der Benutzer der gemeindeeigenen Grünanlagen gesteigert.
Ihre Tätigkeit wird häufig durch Hinweise vonseiten der Bürger bestimmt, die tagtäglich auf Verstöße wie Müllablagerungen, Emissionen, falsche Führung von Hunden, Lärmbelästigung, Fahren auf öffentlichem Grün und Umweltverschmutzung ganz allgemein aufmerksam machen.

Die Verstöße, bei denen die Umweltwache normalerweise Strafen verhängt, betreffen Verletzungen der Ordnungen, Verordnungen und Gesetze, die im untenstehenden Dokument angeführt sind.

So geht's

Bezahlung eines reduzierten Betrages:
Gemäß dem Gesetz 689/81, Art. 16, ist für das Erlöschen des Verfahrens die Bezahlung eines reduzierten Betrages innerhalb von 60 Tagen ab der Zustellung des Strafbescheids möglich. Je nachdem, welcher Betrag für den Übertreter vorteilhafter ist, kann dies das Doppelte des Mindestbetrages oder ein Drittel des Höchstbetrages der für die jeweilige Verletzung vorgesehenen Strafen sein.
Nach Ablauf der oben genannten Frist legt die Verwaltung nach eigenem Ermessen den Strafbetrag bis zum vorgesehenen Höchstmaß, zuzüglich Zustellungskosten, fest.

Zahlungsmodalitäten:
Die Zahlungsmodalitäten sind auf der Rückseite des Strafbescheids angeführt.

Rekurs:
Gegen die Strafen, die aufgrund der Verletzung von Ordnungen oder Verordnungen verhängt werden, kann innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Bescheids beim Amt für Umwelt Antrag auf Anhörung oder ein schriftlicher Rekurs - E-Mail 5.3.0@gemeinde.bozen.it - PEC 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it -, eingebracht werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Mittwoch, 06. Dezember 2023