Allgemeine Informationen
Die Landschaftsrechtliche Genehmigung ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters, die es dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin erlaubt, Eingriffe an einem unter Landschaftsschutz gestellten Sache vorzunehmen.
Die Landschaftsrechtliche Genehmigung ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters, die es dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin erlaubt, Eingriffe an einem unter Landschaftsschutz gestellten Sache vorzunehmen.
Letzte Änderung:Freitag, 15. März 2024