Allgemeine Informationen
Mit der Zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) werden die Bauvorhaben nach Anhang E des Landesgesetzes Raum und Landschaft (Art. 72, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9) bewilligt.
Mit der Zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) werden die Bauvorhaben nach Anhang E des Landesgesetzes Raum und Landschaft (Art. 72, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9) bewilligt.
Letzte Änderung:Freitag, 15. März 2024