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Einsicht in Bauunterlagen

Der Antrag auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten ermöglicht die Einsichtnahme in Bauunterlagen und/oder Ausstellung von entsprechenden Kopien

Allgemeine Informationen

Wer Bauakten oder Unterlagen aus Bauakten einsehen oder kopieren möchte, muss ein direktes, konkretes und aktuelles Interesse aufgrund eines rechtlich geschützten Sachverhalts haben, wobei die Unterlagen, die der/die Antragsteller/-in einsehen möchte, mit diesem Sachverhalt in Zusammenhang stehen müssen (Art. 24 des Landesgesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens Nr. 17/1993).
Anspruch auf Einsicht in Bauunterlagen haben z. B. Eigentümer/-innen, Hausverwalter/-innen, Projektplaner/-innen, Anwohner/-innen oder Käufer/-innen, die bereits einen Kaufvorvertrag unterschrieben haben.

So geht's

Der Antrag auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen muss online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das grüne Feld unterhalb des Textes. Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Kosten und Voraussetzungen

Stempelgebühr (für die Ausstellung der beglaubigten Kopie)
16,00 Euro
Kosten für Abschriften und Kopien (Vorauszahlung - siehe Preistabelle)
individuell zu bestimmen

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Weitere Informationen

Alle Neuigkeiten
Einsicht in Bauunterlagen: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Antrag auf Zugang nur Online möglich sein.
Tag der Veröffentlichung: 14.12.2023

Weitere Details

Bild: Servizi online

Letzte Änderung:Dienstag, 02. Januar 2024