Beschreibung
Art des Dokuments
Interner Arbeitsablauf
Das Gemeindegebiet von Bozen unterliegt den Bestimmungen des "Landschaftsplanes der Gemeinde Bozen", genehmigt mit Dekret des Landeshauptmanns Nr. 377/28.1 vom 30.04.1998. Ein kleiner Teil des Gemeindegebietes im Bereich Sigmundskron unterkliegt der Bestimmungen des "Landschaftlichen Gebietsplanes Montiggler Wald-Mitterberg", genehmigt mit Dekret des Landeshauptmanns Nr.349/28/1 vom 28.12.1995.
Mit Dekret des Landesrats Nr. 23189 vom 02.12.2019 wurde die grafische Angleichung von Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde Bozen genehmigt.