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Information

Allgemeine Informationen

Für Bauvorhaben, die nicht in den Anhängen C, D und E des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9, aufgelistet sind, reicht die Vorlage einer Beeidigten Baubeginnmitteilung (B.B.M.).

So geht's

  1. Reichen Sie die Beeidigte Baubeginnmitteilung B.B.M. und die dazugehörigen Unterlagen über das Online-Portal SUAP BOZEN (klicken Sie auf das grüne Feld am Ende des Textes) ein. Welche Unterlagen Sie benötigen, geht aus im Anhang zum Gemeinderatsbeschluss Nr. 55 vom 04.08.2020 ("Anpassung der Gemeindebauordnung") hervor.
  2. Sind für das Bauvorhaben Stellungnahmen anderer Ämter und Verwaltungen notwendig, werden diese auch über eine Dienststellenkonferenz eingeholt. Das Bauvorhaben darf erst nach Vorlage der Stellungnahmen durchgeführt werden.
  3. Für Bauvorhaben laut Art. 67, Absatz 2 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9, ist ein Antrag auf  Landschaftsrechtliche Genehmigung einzureichen.
Fristen und Auflagen
  • Baubeginn: Mit den gemeldeten Arbeiten kann unmittelbar nach Vorlage der beeidigten Baubeginnmitteilung begonnen werden, es sei denn, die Maßnahme ist von der Einholung von Stellungnahmen oder Zustimmungserklärungen abhängig.
  • Werden die Arbeiten in Regie und/oder Eigenregie von Privatpersonen durchgeführt, muss eine entsprechende Eigenerklärung vorgelegt werden.
  • Bauabschluss: Die Bauabschlussmeldung muss die Unterlagen für die Katasteränderung enthalten.
  • Die Bauüberwachung obliegt der Gemeindeverwaltung. Verstöße werden nach Art. 85 ff. des LG vom 10.07.2018, Nr. 9 geahndet.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Hinweis

Bitte verwenden Sie nur aktuelle Formulare.
Veraltete Formulare werden nich angenommen!

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

  • Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren (Kosten und Gebühren)
  • Die Eingriffsgebühr (Erschließungskosten und Baukostenabgabe) muss, sofern sie geschuldet ist, bei Vorlage der B.B.M. in Form einer Einmalzahlung beglichen werden
Hinweis!

Seit dem 01.02.2021 müssen die Zahlungen über PagoPA durchgeführt werden.

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Weitere Informationen

pagoPA® - Schatzamtsschalter

Wie Sie Ihre Steuern und Gebühren an die Gemeinde Bozen zahlen

Weitere Details

Landschaftsrechtliche Genehmigung online
Online-Abgabeformalitäten - LG 10.07.2018, Nr. 9 online

Für Bauanträge, die nach dem 01.07.2020 eingereicht wurden

Weitere Details

Letzte Änderung:Freitag, 15. März 2024