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Baugenehmigungen – LG 10.07.2018, Nr. 9

Allgemeine Informationen

Das Landesgesetz Nr. 9/2018 regelt die bauliche und städtebauliche Tätigkeit im Stadtgebiet. Dazu zählen neben der Errichtung und Umgestaltung von baulichen Anlagen auch zeitlich begrenzte Bauvorhaben sowie die Änderung der Nutzungsbestimmung von Gebäuden oder Baueinheiten.

Bei der Neu- bzw. Umgestaltung muss auch die Bauordnung beachtet werden.

Bauvorhaben im Stadtgebiet sind immer genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie entweder eine Baukonzession oder eine andere Baugenehmigung für Ihr Vorhaben beantragen müssen. Ausgenommen davon sind die "Freien Maßnahmen".

Je nach Bauvorhaben müssen unterschiedliche Baugenehmigungen eingeholt werden:

Weitere Informationen

Online-Abgabeformalitäten - LG 10.07.2018, Nr. 9 online

Für Bauanträge, die nach dem 01.07.2020 eingereicht wurden

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Letzte Änderung:Dienstag, 23. Januar 2024