Allgemeine Informationen
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtgemeinde Bozen eine "Regelung zur Bestimmung der Standorte von Kommunikationsinfrastrukturen" ausgearbeitet, die Teil der geltenden Gemeindebauordnung ist (Anlage 4 der Bauordnung). Diese Vorschrift enthält Vorgaben zu den Standorten, zur Installation und zum sendetechnischen Umbau von bestehenden Anlagen samt Erhöhung des erzeugten elektromagnetischen Feldwertes sowie zur Änderung und zur Kontrolle der Kommunikationsinfrastrukturen gemäß den geltenden einschlägigen Landesbestimmungen.
Das Stadtgebiet ist in drei Zonen eingeteilt:
- Sensible Zonen
- Zonen mit bedingter Errichtungsmöglichkeit
- Bevorzugte Zonen
Als Sensible Zonen gelten jene, in denen sich Gebäude und Einrichtungen befinden, in welchen Personen untergebracht sind, die einen besonderen Schutzbedarf haben (Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen jeder Stufe, jeden Grades und jeder Art, Altersheime, Pflegeheime sowie ähnliche und/oder konventionierte Einrichtungen, Gefängnisse). Dabei spielt auch die Expositionsdauer und die Verweildauer eine Rolle. Nicht als sensible Zonen gelten all solche, die nicht intensiv genutzt werden.
Im Umkreis von 75 Metern vom Anlagemasten dürfen sich keine Gebäude - auch nicht Teile davon - befinden, die als "sensibel" ausgewiesen sind.
Als Zonen mit bedingter Errichtungsmöglichkeit gelten jene, in denen Gebäude (einschließlich der zugehörigen Außenflächen) stehen, die von besonderem architektonischen, künstlerischen oder historischen Wert sind, die unter Ensembleschutz stehen oder die gemäß den geltenden einschlägigen Bestimmungen einen dokumentarischen Wert haben, sowie Flächen, die unter Landschaftsschutz stehen.
In diesen Zonen ist die Errichtung von Funkbasisstationen grundsätzlich zulässig, wobei der Betreiber den Nachweis erbringen muss, dass die Funkversorgung in dem Gebiet nicht durch Anlage in einer "bevorzugten Zone" gewährleistet werden kann.
Der Standort der Anlage wird von der Gemeindeverwaltung in Absprache mit dem zuständigen Amt der Landesumweltagentur geprüft, mit dem Ziel, die Emissionsbelastung möglichst gering zu halten.
Als Bevorzugte Zonen gelten Gewerbezonen und unbewohnte Gebiete.