Genehmigte Durchführungspläne
Bei der Einreichung von Durchführungsplänen und darauffolgenden Abänderungen müssen die Unterlagen sowohl in Papierformat als auch in Digitalformat im Dienst für Raumplanung abgegeben werden. Das Digitalformat ist zumindest für die bindenden Unterlagen vorgeschrieben (Rechtsplan und Durchführungsbestimmungen). Der Rechtsplan muss im CAD-Format (dwg, dxf, usw., eventuelle ctb-datei inbegriffen) im Koordinatsystem UTM WGS-84 georeferenziert abgegeben werden. Die Durchführungsbestimmungen müssen im Word-Format (doc oder rtf) abgegeben werden. Eventuelle andere Unterlagen können im pdf-Format abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fassungen der originalen und gültigen Durchführungspläne jene sind, die in den Gemeindeämtern zur Einsichtnahme aufliegen.
| Abteilung | 5. Raumplanung und Entwicklung |
|---|---|
| Amt | 5.1. Verwaltung des Gemeindegebietes |
| Dienststelle | 5.1.2. Raumplanung |
| Referent/en | Arch. Adriana Cattaruzza Rathaus, Gumergasse 7 - 3. Stock, Zimmer 318 Tel. 0471 997 382 - Fax 0471 997 209 |
Die E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Gemeinde Bozen sind nach folgendem Schema aufgebaut: Vorname.Nachname@gemeinde.bozen.it | |
| Öffnungszeit | Mo, Di, Mi, Fr: 9.00-12.30 Uhr Di: auch 15.00-16.30 Uhr Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr |
Anlagen:
- Technische Einzelheiten der Datenübertragung zwischen GIS- und CAD-Systemen (File pdf, 284 Kilobyte)
