Vorhergehende Gutachten für Hygiene und öff. Gesundheit
Liste der Bauprojektarten, für die nicht das vorhergehende Gutachten des Landesdienstes für Hygiene und öffentliche Gesungheit erforderlich ist:
- Bewässerungskabinen oder -anlagen
- Bau eines Wärmekraftwerks
- Gebäudeabriss
- Lager für landwirtschaftliche Geräte
- Balkontrennwände
- Wein- oder Obstbauanlagen
- Solaranlagen
- Gasbehälter
- Holzlager
- Tragende Mauern
- Umzäunungen, Umfassungsmauern und Gitter
- Straßen, die nicht von öffentlichem Interesse sind
- Ausstellungsvitrinen
Diese Liste wurde von der S.E. Bozen Süd - Dienstleistungsbereich für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am 23.02.2001 übermittelt.
