Infos zur ICI-Steuer
Infos zur Einzahlung
Steuersätze und Freibeträge Jahre 2003-2010
STEUERSÄTZE 2008 - 2010
- 4 Pro mille für die Hauptwohnung und entsprechendes Zubehöre, die in Katasterkategorien A/1, A/8 und A/9 klassifiziert sind und die Hauptwohnungen deren Eigent?mer ihren Wohnsitz im Ausland haben;
- 2 Pro mille nur für Gebäude, die als Hauptwohnung mit Vertrag gemäß Art. 2, Absatz 3 des Gesetzes 431/98 vermietet werden;
- 6 Pro mille für die anderen Gebäude und Baugründe (z. B. Geschäfte, Büros, vermietete Zweitwohnungen oder Wohnungen für welche die Aufenthaltssteuer entrichtet wird);
- 9 Pro mille für unvermietete Wohnungen, für die seit mindestens zwei Jahren keine registrierten Mietverträge aufscheinen;
STEUERSÄTZE 2003 - 2007
- 4 pro Mille für die Hauptwohnung
- 9 pro Mille für unvermietete Wohnungen, für die seit mindestens zwei Jahren keine registrierten Mietverträge aufscheinen
- 2 pro Mille für die als Hauptwohnung vermieteten Wohnungen mit Vertrag gemäß Art. 2, Absatz 3 des G. 431/98
- 6 pro Mille für andere Liegenschaften und Baugründe (Geschäfte, Büros, vermietete Zweitwohnungen usw.)
- 4 pro Mille für das Zubehör der Hauptwohnung
- 4 pro Mille fürWohnungen, die in unentgeltlicher Nutzungleihe an Verwandte in gerader Linie jeden Grades und an verwandte in der seiten Linie bis zum zweiten Grad verleiht werden, sofern jedoch der Empfenger seinen Wohnsitz in der Wohnung hat (kein Abzugsbetrag).
FREIBETRÄGE 2003 - 2010
- 258.00 €URO Allgemeiner Freibetrag für die Hauptwohnung
- 310.00 €URO Nach Einkommen gestaffelter Freibetrag für die Hauptwohnung