Infos zur ICI-Steuer
Infos zur Einzahlung
Einrichtung für Rekursen: Modalitäten und Fristen
Gegen die vom Steueramt ausgestellten Feststellungsakten kann binnen 60 Tagen ab Zustellung vor der Steuerkommission ersten Grades von Bozen Rekurs eingereicht werden. Im Sinne von Art. 20 des ges.vertr. Dekretes 31.12.1992 Nr. 546 wird der Rekurs auf Stempelpapier mittels Zustellung in einer der nachfolgenden angeführten Formen eingereicht:
- Zustellung mittels Gerichtsvollzieher im Sinne von Art. 137 ff der ZPO;
- direkte Zustellung auf dem Postwege mittels offenem Einschreiben mit Empfangsbestätigung;
- Abgabe des Aktes beim Steueramt der Stadtgemeinde Bozen.
Der Rekurssteller muss sich binnen 30 Tagen ab Einreichung des Rekurs auf den Rechtsstreit einlassen und zu diesem Zwecke den Rekurs im Sekretariat der zuständigen Steuerkommission gemäß Modalitäten in Art. 22 des ges.vertr. D. 546/92 hinterlegen.
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