Infos zur ICI-Steuer
Infos zur Einzahlung
Rückerstattungen ICI
Das Finanzgesetz 2007 hat die Frist zur Vorlage der
Rückerstattungsanträge von drei auf fünf
Jahren angehoben. Diese neue Bestimmung ist für jene
Steuerjahre anzuwenden die am 31.12.2006 nicht verjährt
sind.
Der Steuerschuldner, der eine Einzahlung getätigt hat, kann im
Falle von materiellen Fehlern, doppelt eingezahlten Beträgen
und vollständigem oder teilweisem Nichtbestehen der
Steuerpflicht binnen fünf Jahren ab Einzahlungsdatum bzw. ab
dem Datum, an dem endgültig das Recht auf Rückerstattung
festgestellt wurde, bei der Stadtgemeinde Bozen Antrag auf
Rückerstattung stellen. Beträge von €uro 10 oder
weniger werden nicht rückerstattet.
Das Recht auf Rückerstattung wird auch nach der
fünfjährigen Frist bis zu seiner Verjährung
nach zehn Jahren anerkannt, wenn die Steuer fälschlicherweise
an die Stadtgemeinde Bozen gezahlt wurde, anstatt an eine andere
Gemeinde, in der sich die Immobilien eigentlich befinden.
@Vordruck für Rückerstattungsgesuch -hier anklicken
![]() |