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Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden
Wenn fremdsprachige Dokumente für italienische Behörden übersetzt und beglaubigt werden müssen, hat sich der Ausländer an die italienische Vertretung im jeweiligen Herkunftsland zu wenden.
Wenn sich das Dokument bereits in Italien befindet, kann man sich an das Landesgericht Bozen wenden. Dort wird ein Register über die offiziellen Gerichtsübersetzer geführt. Andernfalls kann man sich an interkulturelle Vermittler wenden.