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Geburt eines Kindes

Was Sie tun müssen, um die Geburt eines Kindes zu melden

Bild: Mani bambino - Denuncia nascita
© Pixabay.com/boeunyoung kim - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Geburtsmeldung ist obligatorisch und muss von den Eltern gemacht werden.

Sind die Eltern verheiratet, genügt die Anwesenheit von nur einem Elternteil, sofern dieser die unterschriebene Einverständniserklärung mit Vor- und Zunamen sowie eine Kopie des Personalausweises des anderen Elternteils mitbringt oder bereits elektronisch übermittelt hat.

Sie können die Meldung hier machen:

  • innerhalb von 3 Tagen bei der Sanitätsdirektion des Bozner Krankenhauses;
  • innerhalb von 10 Tagen bei der Geburtsgemeinde des Kindes oder bei der Wohnsitzgemeinde von einem der beiden Elternteile.

Nach der Geburtsmeldung erhält das Kind den Sanitätsausweis, auf dem auch die Steuernummer vermerkt ist. 

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  1. Geburtsbescheinigung (ausgestellt von der Hebamme)
  2. Personalausweis beider Elternteile
  3. Erklärung über die Wahl des Vor- und Zunamens (siehe nachstehendes Formular)
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Sonderfälle

Um die korrekte Ermittlung der Personaldaten zu ermöglichen, müssen ausländische Eltern auch ihren Reisepass vorlegen. Im Falle eines Ehepaares kann die Meldung nur dann von einem einzigen Elternteil gemacht werden, wenn angemessene Unterlagen betreffend die Eheschließung vorgelegt werden.
Falls die Eltern nicht der italienischen oder deutschen Sprache mächtig sind, müssen die von einem Dolmetscher oder einer Dolmetscherin begleitet werden.

Kontakt

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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Umschreibung einer ausländischen Geburtsakte

So können Sie die Umschreibung einer ausländischen Geburtsakte beantragen

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Letzte Änderung:Mittwoch, 08. Juni 2022