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Wahlausweis

Erfahren Sie hier, was Sie tun müssen, um den Wahlausweis zu erhalten oder ihn zu erneuern. Informationen über die Wahllokale. Wo man wählen kann.

Bild: 1.4 Tessera elettorale ritoccata 1
© Redazione - Comune di Bolzano

Allgemeine Informationen

Der Wahlausweis ist das Dokument, das Sie brauchen, um wählen zu dürfen, da es Ihre Eintragung in die Wählerlisten bescheinigt.

Der Wahlausweis wird normalerweise den Wähler ausgehändigt und kann für 18 Wahlgänge benutzt werden.

Falls Sie den Wahlausweis verlieren oder ihn bereits zur Gänze benutzt haben, müssen Sie einen neuen Wahlausweis beim Amt für Demografische Dienste beantragen.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde, deren Wahlausweis verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt worden ist, oder auf dem kein Platz mehr für die Wahlstempel zur Verfügung steht, da er bereits für 18 Wahlgänge benutzt wurde.

So geht's

Persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, ohne Vormerkung.

Der Wahlausweis kann auch das ganze Jahr über in den Bürgerzentren (mit Ausnahme des Bürgerzentrums Zentrum-Bozner Boden-Rentsch) während der Schalteröffnungszeiten beantragt werden.

 
Möchten Sie wissen, wo sich Ihr Wahllokal befindet?

Klicken Sie auf die grüne Schaltfläche unten und geben Sie Ihre Adresse ein

So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste
Bürgerzentrum Don Bosco

Der Bürgerschalter im Stadtviertel

Weitere Details

Bild: Bürgerzentrum Don Bosco
Bürgerzentrum Europa-Neustift

Der Bürgerschalter im Stadtviertel

Weitere Details

Bild: Bürgerzentrum Europa-Neustift
Bürgerzentrum Oberau-Haslach

Der Bürgerschalter im Stadtviertel

Weitere Details

Bild: Bürgerzentrum Oberau-Haslach
Bürgerzentrum Gries-Quirein

Der Bürgerschalter im Stadtviertel

Weitere Details

Bild: Bürgerzentrum Gries-Quirein

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Eintragung in das WählerInnenverzeichnis

Um an einer Wahl oder Volksabstimmung teilnehmen zu können, müssen Sie an Ihrem Wohnort als Wählerin oder Wähler registriert sein

Weitere Details

Dauerhaftes Recht auf Stimmabgabe mit Begleitung (BMS)

Wer unter einer körperlichen Beeinträchtigung leidet, kann bei der Stimmabgabe von einem oder einer anderen Wahlberechtigten in die Wahlkabine begleitet werden

Weitere Details

Letzte Änderung:Montag, 26. Februar 2024