Allgemeine Informationen
Die Eigentümer und Fruchtnießer von Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, sind verpflichtet bei der Gemeinde in deren Gebiet sich die genannten Liegenschaften befinden, für jede Liegenschaftseinheit die für touristische Zwecken genutzt wird, eine entsprechende Meldung einzureichen.
Die Abgabe ist jährlich und setzt sich aus einer Grundabgabe und einer Zusatzabgabe pro Quadratmeter Nutzfläche zusammen.
Die Wohneinheiten werden gemäß Gesetz in vier Kategorien eingestuft.
Die Gemeinde Bozen hat mit Beschluss Nr. 681 vom 12/10/2010, mit positivem Gutachten des Verkehrsamtes, alle Wohneinheiten in die dritte Kategorie eingestuft. Die Grundabgabe beträgt 30,99 Euro und die Zusatzabgabe:
- 0,232 pro m2 bis zu 80 m2
- 0,387 pro m2 bis zu 150 m2
- 0,542 pro m2 bis zu 150 m2
Die Abgabe wird unabängig von der Anzahl der Nächtigungen und von der Anzahl der Personen, die die Wohneinheit benützt haben, geschuldet.
Die Erklärung muss innerhalb des Kalenderjahres vorgelegt werden und gilt auch für die nachfolgenden Jahre, bis zur Vorlage einer neuen Meldung oder der Abmeldung.