Allgemeine Informationen
Die italienische Staatsbürgerschaft darf laut Gesetz erst infolge eines einschlägigen Einbürgerungsdekrets des Präsidenten der Italienischen Republik oder des Regierungskommissariats für die Provinz Bozen und nach Leistung des Treueeides auf die Italienische Republik sowie auf deren Verfassung und deren Gesetze erworben werden.
An wen sich diese Dienstleistung richtet
In Bozen wohnhafte Ausländer und Ausländerinnen, denen das Einbürgerungsdekret zugestellt wurde.
So geht's
Sind Sie in Bozen wohnhaft und ist Ihnen das Einbürgerungsdekret zugestellt worden, müssen Sie Kontakt zum Standesamt aufnehmen, um das Datum des Treueeides zu vereinbaren.
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste