Allgemeine Informationen
Bürgerinnen und Bürger können im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste statt der geforderten Bescheinigung eine Ersatzerklärung vorlegen, um bestimmte Situationen, Tatsachen oder Eigenschaften, die sie betreffen, eigenverantwortlich zu bestätigen. Die Ersatzerklärung hat die dieselbe Gültigkeit der zu ersetzenden Bescheinigung oder Urkunde.
Mit einer Eigenerklärung können Sie unter anderem Folgendes selbst bescheinigen: das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit, den Familienstand, die Zusammensetzung des Haushalts, die Geburt eines Kindes, den Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder die berufliche Stellung.
Die Ämter der öffentlichen Verwaltung und die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind verpflichtet, Eigenerklärungen annehmen.
Wenn die Parteien einverstanden sind, können Eigenerklärungen auch im privaten Bereich, d. h. im Austausch mit Unternehmen oder Privatpersonen, verwendet werden.