Allgemeine Informationen
Der Wahlausweis ist das Dokument, das Sie brauchen, um wählen zu dürfen, da es Ihre Eintragung in die Wählerlisten bescheinigt.
Der Wahlausweis wird normalerweise den Wähler ausgehändigt und kann für 18 Wahlgänge benutzt werden.
Falls Sie den Wahlausweis verlieren oder ihn bereits zur Gänze benutzt haben, müssen Sie einen neuen Wahlausweis beim Amt für Demografische Dienste beantragen.
An wen sich diese Dienstleistung richtet
Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde, deren Wahlausweis verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt worden ist, oder auf dem kein Platz mehr für die Wahlstempel zur Verfügung steht, da er bereits für 18 Wahlgänge benutzt wurde.
So geht's
Persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, ohne Vormerkung.
Der Wahlausweis kann auch das ganze Jahr über in den Bürgerzentren (mit Ausnahme des Bürgerzentrums Zentrum-Bozner Boden-Rentsch) während der Schalteröffnungszeiten beantragt werden.
Möchten Sie wissen, wo sich Ihr Wahllokal befindet?
Klicken Sie auf die grüne Schaltfläche unten und geben Sie Ihre Adresse ein
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt
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Bürgerzentrum Europa-Neustift
Der Bürgerschalter im Stadtviertel
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Bürgerzentrum Oberau-Haslach
Der Bürgerschalter im Stadtviertel
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Bürgerzentrum Gries-Quirein
Der Bürgerschalter im Stadtviertel
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