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Beratende Volksabstimmung über die Trambahnlinie 2019
24. November 2019 - 7-22 Uhr
Wahlbeteiligung und -Ergebnisse
Am Sonntag, 24. November 2019, findet in Bozen eine beratende Volksabstimmung statt. Der Bürgermeister hat mit Dekret Nr. 20/S/2019 vom 24. September 2019 (unten als Download verfügbar) den Weg frei gemacht für die Befragung der BürgerInnen.
Die genaue Fragestellung lautet:
"Sind Sie dafür, dass im Stadtgebiet von Bozen im Abschnitt zwischen Sigmundskron und der Bahnhofsallee eine Trambahnlinie für den öffentlichen Personenverkehr gebaut wird?"
- Öffnung der Wahllokale
Die Wahllokale sind von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Gewählt wird nur am Sonntag.
- Wer ist wahlberechtigt
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Bozen, die in die Wählerlisten der Stadt Bozen eingetragen sind, sofern sie spätestens 15 Tage vor dem Abstimmungstermin das aktive Wahlrecht für die Teilnahme an Gemeinderatswahlen erworben haben.
Wahlberechtigt sind außerdem alle Bürgerinnen und Bürger, die am 24. November 2019 das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Ansässigkeitsvoraussetzungen sind.
Sie erhalten anstelle des Wahlausweises einen Wahlzulassungsschein, der ebenfalls vom Wahlamt ausgestellt und von einem Gemeindeboten persönlich überbracht wird. Dieser Wahlzulassungsschein muss im Wahllokal zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgelegt werden. Die Stimmabgabe erfolgt in der Wahlsektion, die im Wahlzulassungsschein angeführt ist. Bürgerinnen und Bürger unter 18 Jahren, die im Register der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger (AIRE) eingetragen sind, müssen ihren Wahlzulassungsschein hingegen im Wahlamt abholen.
- BürgerInnen aus der Europäische Union
Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten können ebenfalls an der Abstimmung teilnehmen, sofern sie ihren Wohnsitz in Bozen haben und bereits in die Zusatzwählerlisten für die Gemeinderatswahlen eingetragen sind.
- Wahlausweis kontrollieren
Das Wahlamt der Stadt Bozen empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, ihren Wahlausweis zu kontrollieren. Ist auf dem Wahlausweis kein Platz mehr für weitere Wahlstempel, muss ein neuer Wahlausweis beantragt werden.
- Öffnung des Wahlamtes am 22., 23. und 24. November
Das Wahlamt in der Vintlerstraße 16 ist werktags (außer samstags) täglich von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. Am Freitag, 22. November, und am Samstag, 23. November, ist das Wahlamt von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, am Sonntag, 24. November, von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
(Seite am 15.11.2019 aktualisiert)
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Anlagen:
- Information für die Wahlberechtigten (Art. 15 R.G. Nr. 2/2018)Beratende Volksabstimmung über die Trambahnlinie - 24. November 2019 (File pdf, 261 Kilobyte)
- Dekret des Bürgermeisters Nr. 20/S/2019 vom 24.09.2019Anberaumung einer beratenden Volksabstimmung mit folgender Fragestellung: Sind Sie dafür, dass im Stadtgebiet von Bozen im Abschnitt zwischen Sigmundskron und der Bahnhofsallee eine Trambahnlinie für den öffentlichen Personenverkehr gebaut wird?" (File pdf, 183 Kilobyte)
Siehe
- Beratende Volksabstimmung über die Trambahnlinie
- Bürgerbefragung zur Tram: Informationsschreiben wird verschickt
- Tram-Volksabstimmung: Namhaftmachung der Vertreter der politischen Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind und der Komitees
- Tram-Volksabstimmung: Auskünfte für WählerInnen, die von einer Vertrauensperson begleitet werden müssen bzw. gehbehindert sind
- Tram-Volksabstimmung: die Anträge auf Zulassung von Wahlwerbung bis spätestens Dienstag den 22. Oktober 2019 - 24.00 Uhr eingereicht werden
- Beratende Volksabstimmung vom 24.11.2019. Stimmabgabe am Wohnort der schwerkranken WählerInnen - Die Unterlagen müssen beim Wahlamt der Gemeinde ab Dienstag, 15. Oktober 2019 bis einschließlich 4. November 2019 eingereicht werden
- Tram-Volksabstimmung: BürgerInnen aus anderen EU-Ländern können sich in die Zusatzwählerliste eintragen lassen - Einreichstermin: 15. Oktober 2019
- Straßenbahn in Bozen