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Trennung und Scheidung

Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen, um sich vor dem Standesbeamten trennen oder scheiden zu lassen

Bild: 1.4 Separazione e divorzio
© Foto von cottonbro_pexels.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Eheleute können direkt vor dem Standesbeamten eine einvernehmliche Vereinbarung für die Trennung, die Scheidung (Auflösung der standesamtlichen Ehe oder der zivilrechtlichen Wirkungen einer religiösen Ehe) oder die Änderung der bisher gültigen Trennungs- bzw. Scheidungsbedingungen abschließen.

Die Trennung bzw. Scheidung vor dem Standesbeamten ist nicht möglich, wenn das Paar gemeinsame minderjährige Kinder oder gemeinsame volljährige Kinder, die schwer behindert, unzurechnungsfähig oder wirtschaftlich abhängig sind, hat, oder wenn die Vereinbarung andere Vermögensübertragungen enthält als jene, die die regelmäßige Unterhaltszahlung betreffen.

Achtung!

Die Scheidung kann nach Verstreichen folgender Fristen beantragt werden:

  • ab 6 Monaten nach der einvernehmlichen Trennung;
  • ab 1 Jahr nach der gerichtlichen Trennung.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Sie können in folgenden Fällen die einvernehmliche Trennung oder Scheidung beantragen:

  • wenn die Ehe in der Gemeinde Bozen vollzogen wurde, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der Eheleute;
  • wenn die Trauungsurkunde einer Ehe, die mit religiöser Feier in der Gemeinde Bozen oder im Ausland vollzogen wurde, in das Trauungsregister der Stadtgemeinde Bozen eingetragen wurde;
  • wenn der Ehemann oder die Ehefrau (oder beide) in der Gemeinde Bozen wohnhaft sind.

Sollten die Eheleute weder deutsch noch italienisch sprechen, müssen sie von einem Dolmetscher begleitet werden.

Der Beistand eines Rechtsanwaltes ist fakultativ.

So geht's

Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um das Datum der Unterzeichnung der einvernehmlichen Vereinbarung zu festzulegen.

Bei diesem Unterzeichnungstermin wird ein weiterer Termin für die bestätigende Unterzeichnung der Vereinbarung festgelegt (mindestens 30 Tage nach dem ersten Termin).

So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Beleg der erfolgten Zahlung an das Gemeindeschatzamt der festen Gebühr von 16 Euro.

Kosten und Voraussetzungen

Fixgebühr (Kopie der Einzahlung)
16,00 Euro

Sie können die Zahlung wie folgt vornehmen:

  • beim Schatzamt der Gemeinde Bozen, Gumergasse 7, Erdgeschoss
  • mittels Überweisung auf das Bankkonto IBAN IT 28 A 05856 11613 080571315836

Als Zahlungsgrund bitte „Feste Gebühr laut Art. 12, Abs. 6 des G. 162/2014” angeben.

Kontakt

Telefon:
0471 997138

Telefon:
0471 997139

Telefon:
0471 997140

Telefon:
0471 997143

E-Mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Weitere Details

Weitere Informationen

Versöhnung

So kann sich ein getrenntes Ehepaar vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin versöhnen

Weitere Details

Eheschließung

Hier erfahren Sie, wie Sie eine standesamtliche, eine katholische oder eine andere kirchliche Ehe eingehen können

Weitere Details

Eheaufgebot

Hier erfahern Sie, wie Sie die Veröffentlichung des Eheaufgebots an der Amtstafel der Gemeinde beantragen können (sowohl für standesamtliche Ehen als auch für katholische oder andere kirchliche Trauungen)

Weitere Details

Umschreibung einer im Ausland geschlossenen Ehe

So können Sie eine im Ausland geschlossene Ehe in Bozen umschreiben

Weitere Details

Letzte Änderung:Mittwoch, 22. Dezember 2021