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Einsicht in das Informationsschreiben (Sprachgruppenzugehörigkeit)

Erfahren Sie hier, welche Informationen das Aufforderungsschreiben enthält und wie Sie den Antrag auf Einsicht stellen können

Bild: 1.4 Appartenenza gruppo linguistico
© pixapay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Durch den Antrag auf Einsicht in das Informationsschreiben betreffend die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zu einer Sprachgruppe können Sie überprüfen, ob die beim Gericht abgegebene Erklärung sofort wirksam  sein wird oder nicht.

So geht's

Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Daueraufenthaltsrechtsbescheinigung zu beantragen:

  • Klicken Sie auf das grüne Feld unterhalb des Textes und folgen Sie den Anweisungen

oder

  • Füllen Sie das Formular aus, das Sie weiter unten auf dieser Seite finden, und senden Sie es an die E-Mail-Adresse demographischedienste@gemeinde.bozen.it bzw. an die PEC-Mail-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it. Wenn Sie den Antrag nicht digital unterschreiben, müssen Sie eine Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments beilegen

oder:

  • Füllen Sie das Formular aus, das Sie weiter unten auf dieser Seite finden, und senden Sie es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben an folgende Adresse:

    Stadtgemeinde Bozen
    Amt für demographische Dienste
    Vintlerstraße 16
    39100 Bozen.  

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Antrag auf Akteneinsicht
  • Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments (wenn der Antrag nicht digital unterschrieben ist)
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Kontakt

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Weitere Details

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Dienstag, 20. Juni 2023