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- Anmeldung zur Schulverpflegung - Schuljahr 2019/2020
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Bezahlung der Mahlzeiten
Die Mahlzeiten werden über ein
Prepaid-System abgerechnet.
Das bedeutet, dass der Schüler bzw. die Schülerin erst
nach Vorauszahlung eines bestimmten Betrags, der von der
Tarifklasse (siehe unten angeführte Datei mit
Essenspreisen) und der Häufigkeit der Teilnahme
an der Schulverpflegung abhängig ist, am Mittagessen
teilnehmen darf. Während des Schuljahres können beliebig
oft Einzahlungen durchgeführt werden.
Ein Beispiel:
Wenn Sie vorab 50 Euro für die Schulverpflegung bezahlen und
Sie jede Mahlzeit 1,00 Euro kostet, kann Ihr Kind 50 Mal an der
Schulverpflegung teilnehmen, bevor Sie eine weitere
Überweisung vornehmen müssen. Wenn Sie hingegen den
vollen Preis bezahlen müssen (4,11 Euro), reichen diese 50
Euro nur für 12 Mahlzeiten.
PAN-Code
Mit der Online-Anmeldung zur Schulverpflegung erhält jeder
Schüler bzw. jede Schülerin einen persönlichen Code
(PAN-Code).
Dieser Code ist namensgebunden und nicht übertragbar und
bleibt für die gesamte Schullaufbahn mit dem Namen des
Schülers bzw. der Schülerin verbunden. Der PAN-Code wird
im Schriftverkehr immer angegeben.
Die persönlichen Daten des Schülers bzw. der
Schülerin werden elektronisch erfasst und sind nach
Maßgabe der bestehenden Datenschutzbestimmungen
geschützt.
WIE BEZAHLE ICH?
- Durch Banküberweisung: der Betrag ist auf
das Konto der Stadtgemeinde Bozen -
Schulverpflegung bei der Volksbank, IBAN: IT35
H058 5611 6130 8057 1317 184, SWIFT/BIC:
BPAAIT2BXXX zu überweisen. Geben Sie als
Zahlungsgrund unbedingt die PAN-Nummer sowie den
Vor- und Nachnamen Ihres Kindes
an. Beispiel: PAN: 12345 ANTON MUSTERMANN
Wenn mehrere Geschwisterkinder die Schulverpflegung nutzen, beachten Sie bitte, dass Sie für jedes Kind eine separate Überweisung vornehmen müssen. Nur so werden die Zahlungen ordnungsgemäß weitergeleitet und die Restguthaben umgehend aktualisiert.
- Durch Zahlung am Schatzamtsschalter in der Gumergasse 7 (im Rathaus), der einzige Schalter wo diese Bezahlung stattfinden kann. Die Öffnungszeiten können Sie der unten angeführten Pdf-Anlage entnehmen.
WAS PASSIERT AM ENDE DES SCHULJAHRES MIT MEINEM
GUTHABEN?
Wenn Sie am Ende des Schuljahres noch Guthaben auf Ihrem
Essenskonto haben, wird der entsprechende Betrag auf das
nächste Schuljahr übertragen. Wenn Ihr Kind die Schule
verlässt oder im nächsten Jahr nicht mehr an der
Schulverpflegung teilnimmt, erstatten wir Ihnen das Guthaben.
Füllen Sie hierzu das Formular
"Rückerstattung des Restguthabens" aus und senden Sie das
ausgefüllte Formular per E-Mail an mensa@gemeinde.bozen.it
oder geben Sie es persönlich im Amt für Schule und
Freizeit, Fachstelle Schulverpflegung, ab.
Wenn ein Geschwisterkind die städtische Schulverpflegung
besucht, können Sie das Guthaben auch auf das Geschwisterkind
übertragen lassen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie das
Formular
"Übertragung des Restguthabens" ausgefüllt per E-Mail
an die Adresse mensa@gemeinde.bozen.it
schicken oder persönlich im Amt für Schule und Freizeit,
Fachstelle Schulverpflegung, abgeben.
Nachträgliche Kontrolle der Bestellungen
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen Beträge zu Unrecht abgebucht wurden, sollten Sie dies innerhalb von 2 Monaten nach erfolgter Abbuchung bei der Fachstelle Schulverpflegung melden, damit die entsprechenden Kontrollen vorgenommen werden können.
INFOS |
Amt für Schule und Freizeit |
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Anlagen:
- Formular zur Übertragung des RestguthabensAusfüllbares PDF-Formular (Aktualisierung: September 2019) (File pdf, 75 Kilobyte)
- Formular: Antrag auf Erstattung des Restguthabens Ausfüllbares PDF-Formular (Aktualisierung: September 2019)) (File pdf, 131 Kilobyte)
- Öffnungszeiten des Schatzamtsschalters der Gemeinde BozenAb Januar 2016 (File pdf, 135 Kilobyte)
- Essenspreise Schuljahr 2019/2020 - Schulverpflegung (File pdf, 44 Kilobyte)
- Bezahlung der Mahlzeiten
- Zahlungsverzug
- Persönliches ONLINE-Benutzerkonto
- SMS-InfoDienst