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Beiträge für soziale Tätigkeiten

Ansuchen können Vereine und Körperschaften ohne Gewinnabsichten, die im Sozialwesen oder im Bereich der Familien-, Jugend-, Gleichstellungs- und Gemeinschaftsförderung tätig sind

Bild: Vereine
© Photo by Lina Trochez on Unsplash - Creative Commons Attribution–NonCommercial 4.0 International (CC BY-NC 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Stadtgemeinde Bozen fördert öffentliche oder private Träger ohne Gewinnabsichten, die Aktivitäten oder Projekte in folgenden Bereichen organisieren:

  • Sozialwesen und Gemeinschaftsbildung;
  • Familie;
  • Jugend;
  • Chancengleichheit;
  • internationale Solidarität und Entwicklungszusammenarbeit.

Die Förderungen können in Form eines Beitrags, einer Vollfinanzierung oder einer sonstigen Zuwendung gewährt werden.

Beitrag

Vereine und Einrichtungen, die im Sozialbereich oder auf dem Gebiet der Familien-, Jugend- und Gleichstellungsförderung aktiv sind, können um folgende Beiträge ansuchen:

  • Beiträge für die allgemeine Vereinsarbeit zur Deckung der im  Kalenderjahr bestrittenen Betriebskosten und der Kosten der allgemeinen Vereinstätigkeiten (Antragsfrist: jährlich 31. Januar);
  • Projektbeiträge zur Deckung von Kosten, die bei der Durchführung bestimmter Projekte anfallen (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor Umsetzung des Projekts);
  • Investitionsbeiträge für den Ankauf beweglicher Güter, für die Beseitigung architektonischer Barrieren sowie  für die Instandhaltung und Renovierung von Immobilien (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor erfolgter Investition);
  • Außerordentliche Beiträge bei schwerwiegenden, unvorhergesehenen bzw. unvorhersehbaren Umständen, die ausführlich begründet werden müssen. 

Vereine und Einrichtungen, die im Bereich der internationalen Solidarität und Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, können um folgende Beiträge ansuchen: 

  • Investitionsbeiträge (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor erfolgter Investition);
  • Projektbeiträge (Antragsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Jahres, in jedem Fall jedoch vor Umsetzung des Projekts);

Vollfinanzierung

Wenn sich eine Initiative mit dem Programm der Stadtverwaltung deckt, kann die Stadtverwaltung die dafür anfallenden Kosten in ihrer Gesamtheit übernehmen (bis 3.000 Euro). 

Sonstige Zuwendungen

Die Stadtverwaltung fördert Vereine und Organisationen auch dadurch, dass sie anstelle von Geld eine bestimmte Dienstleistung erbringt oder zeitlich begrenzt eigene Räumlichkeiten oder Güter zur Verfügung stellt.

So geht's

Die Beitragsgesuche und die Anträge um Auszahlung der Beiträge müssen ausschließlich online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das grüne Feld unterhalb des Textes. Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Kontakt

Telefon:
0471 997610

Telefon:
0471 997611

E-Mail:
4.2.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
4.2.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
4.2 Amt für Familie Frau Jugend und Sozialförderung

Projekte und Initiativen zur Stärkung von Familien, Frauen und Jugendlichen, Vereinsförderung, Gemeinschaftsentwicklung, Chancengleichheit

Weitere Details

Weitere Informationen

Eintragung in das Vereinsverzeichnis online

Hier erfahren Sie, welche Vereine und Organisationen sich eintragen lassen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen

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Letzte Änderung:Mittwoch, 10. Januar 2024