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Personaldokumente für Ausländer
Gesetzesvertretendes Dekret 286/1998, Art.6
IDENTITÄTSKARTE
Die Identitätskarte dient zur Bescheinigung der
Identität einer Person und gilt 5 Jahre: er wird beim Meldeamt
beantragt, bei welchem die Eintragung ins Melderegister vorgenommen
wurde.
Zu beachten ist insbesondere, dass eine Ablichtung der
Aufenthaltsgenehmigung binnen 60 Tagen nach deren Erneuerung beim
Meldeamt der Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden muss.
Die Identitätskarten für Ausländer sind
nicht für die Ausreise gültig.
Notwendige Urkunden:
- Reisepass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Nr.3 Passfotos 4x4 cm
Kontakte und weitere Auskünfte:
STEUERNUMMER
Die Steuernummer besteht aus einer Reihe von Ziffern und
Buchstaben die zur Identifizierung einer Person für
Steuerzwecke und in Arbeitsdokumenten dienen.
Alle auf italienischem Hoheitsgebiet ansässigen Bürger
müssen eine Steuernummer haben.
Wo wird sie beantragt?
Die Steuernummer ist beim Landesamt für die direkten Steuern
zu beantragen. Dabei sind der Reisepass und die
Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.
Kontakte und weitere Auskünfte:
FÜHRERSCHEIN
Der Führerschein ermächtigt zum Fahren von KFZ und
Motorrädern.
Wie erhält man den Führerschein?
Zur Erlangung des Führerscheins muss eine Prüfung
abgelegt werden, bei der auch eine Fahrtest eingeschlossen ist.
Informationen erhält man beim ACI (italienischer
Automobilclub) oder bei allen Fahrschulen.
Wer in seinem Heimatland bereits einen Führerschein erworben
hat, kann dessen Gültigkeit in Italien anerkennen lassen:
Informationen hierzu werden von den jeweiligen Botschaften oder vom
Kraftfahrzeugamt gegeben.
Den internationalen Führerschein fragt man
beim Herkunftsland an und er hat eine begrenzte Gültigkeit; in
Italien verliert er seine Gültigkeit, wenn man dort seit einem
Jahr seinen Wohnsitz hat.
Kontakte und weitere Auskünfte:
AUSWEISPFLICHT
Auf Antrag von Polizei, Carabinieri, Finanzwache und
Gemeindepolizei muss man sich in Italien ausweisen (mit
Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis oder
Aufenthaltskarte, oder auch mit dem Führerschein).
Wenn die Dokumente erst beantragt aber noch nicht ausgestellt
worden sind, muss man den Nachweis für die Stellung des
Antrages mit sich führen.