- Für die Wirtschaft
- Elektronische Verrechnung
- Handel
- Gastbetriebe
- Besetzung von öffentlichem Grund
- Gebühr für die Besetzung öffentlicher Flächen (C.O.S.A.P.)
- Besetzung von öffentlichem Grund mit Außereinrichtungen
- Besetzung vom öffentlichem Grund mit Zufahrten
- Besetzung öffentlichen Grundes wegen Anschluss der Leitungen, Aushubarbeiten..
- Besetzung von öffentlichem Grund mit Straßenbeschilderung
- Besetzung von öffentlichem Grund mit Werbeanlagen auf Straßen, Berufschildern, Leuchtschildern....
- Besetzung von öffentlichen Grund mit Metallpfosten, Blumenschalen, Parabolspiegel
- Besetzung von öffentlichen Grund mit Behältern
- Formulare
- Handwerk und Landwirtschaft
- SUAP - Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten
- Vademekum Schiessleiter /-lehrer
- "Temporary Shop" Projekt
- Urbanistik
- Nützliches im Web
- Ausschreibungen und Aufträge
Genehmigung für die Aufstellung von ständigen oder zeitweiligen Werbeanlagen, Berufschildern, Leuchtschildern....
Wichtig!
- Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann mit einem neuen Gesuch erneuert werden
- Der Inhaber der Erlaubnis muß zur Bezahlung der Werbesteuer (wenn geschuldet) beim Amt des Konzessionärs für den Dienst für Werbung und Plakatierung die Meldung vorlegen.
Kontakt |
Für die Einreichung der Anfrage:
Für technische Informationen:
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Für Informationen |
Für Informationen über die Werbesteuer:
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PEO (Gewöhnliche E-Mail) | |
PEC (Zertifizierte E-Mail) |
Anlagen:
- Genehmigung für die Aufstellung von Werbeanlagen(Aktualisierung: Februar 2020) (File pdf, 114 Kilobyte)