SUAP
SUAP - Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten
Die eingereichten Dokumente über den Einheitsschalter haben gesetzliche Gültigkeit. Der Einheitsschalter stellt eine Empfangsbestätigung aus und schickt diese an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), die der Benutzer im Antragsformular angibt. Diese Bestätigung ist für den Beginn des Fristenablaufs gemäß Art. 5, Abs. 4 und 6 des D.P.R. Nr. 160/2010 gültig.
Für die unten angeführten Dienste ist nur mehr der telematische Weg möglich. ES WERDEN KEINE PAPIERENEN UNTERLAGEN ANGENOMMEN.
Wer kann den Antrag einreichen?
Der Antrag kann beim Einheitsschalter SUAP von folgenden
Personen eingereicht werden:
• Unternehmerinnen und Unternehmer: Es handelt sich dabei um
Personen, die ein direktes Interesse an der Einreichung des
Antrages haben.
• Bevollmächtigte Person/Branchenverband (Vermittler): Es
handelt sich um Privatsubjekte (Wirtschaftsberater,
Rechtsanwälte, Branchenverbände, Patronate…) die
von der direkt interessierten Person mittels Vollmacht mit dem
Verfassen und dem Einreichen des Antrages beauftragt werden. Die
Bevollmächtigten müssen die betroffene Person
ständig über den Aktenstand und allfällige
Mitteilungen der Gemeindeämter informieren.
Hinweis für Vermittler: Die Vermittler müssen der
Online-Akte auch die vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des
Unternehmens unterzeichnete Sondervollmacht beilegen.
Auf der SUAP-Plattform derzeit verfügbare Online-Verfahren
- für den Einzelhandel (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns = SCIA = Segnalazione Certificata Inizio Attivià) , Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit)
- für den Wanderhandel und Handel auf öffentlichen Flächen (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns für den Wanderhandel, Antrag um die Besetzungen des öffentlichen Grundes für Tages-, Wochen-, Jahres- und Saisonalmärkte (Neuheit ab 01.11.2013), Nachfolge in die Konzession für den Standplatz, Änderung des Warenbereiches, Änderung des Betriebssitzes oder des gesetzlichen Vertreters, Einstellung der Handelstätigkeit)
- Mitteilung von Werbeverkäufen
- Mitteilung von Sonderverkäufen
- für Schönheitspfleger/in, Solarium, Friseur/in,
Nageldesigners:
• Aufnahme einer neuen Tätigkeit
• Zeitweilige Tätigkeit
• Änderung des Sitzes
• Erweiterung oder Reduzierung der Betriebsfläche
• Wechsel der vorstehenden Person mit Berufsqualifikation
• Umschreibung wegen Nachfolge
Zugangsvoraussetzungen
Der Zugriff zum Dienst erfolgt über die Bürgerkarte
Südtirol oder einer anderen italienischen Bürgerkarte.
Nach der Anmeldung am Dienst des Einheitsschalters wird man auf das
Portal "Impresainumgiorno" geführt. Meldet man sich das erste
Mal am Dienst an, muss man sich im genannten Portal registrieren.
Benötigt wird auch eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC),
eine digitale Unterschrift (Hinweis: es ist möglich, das
Zertifikat für die digitale Unterschrift auf die
Bürgerkarte Südtirol zu laden).
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von
zusätzlichen Dokumenten notwendig. Der online-Dienst berechnet
die anfallenden Sekretariatsgebühren. Diese können mit
Banküberweisung auf das Konto der Gemeinde oder online mit
Kreditkarte über einen Link vom Portal des Einheitsschalters
zum Portal von CartaSì bezahlt werden.