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Antrag auf Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen, Events, Kultur- und Freizeitaktivitäten

Wie Sie sich bei den notwendigen Formalitäten zurechtfinden: von der Reservierung der Flächen bis zur Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen

Bild: 8.3 Autorizzazione pubblici spettacoli
© Amt für Statistik und Zeiten der Stadt / Stadtgemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Gemeindeverwaltung bietet einen Online-Dienst an, für die Beantragung von Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen, Events sowie Kultur- und Freizeitaktivitäten.

  • Der Antrag auf Genehmigung muss 30 Tage vor dem Datum der Veranstaltung eingereicht werden.

→ Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, die Genehmigung für Anträge abzulehnen, die ohne Einhaltung der 30-tägigen Frist eingereicht werden.

Wichtig zu wissen…

Für die Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen, die nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde Bozen fallen (Großveranstaltungen oder übergemeindliche Veranstaltungen) ist das Landesaufsichtsamt (Amt 7.1) zuständig (Silvius-Magnago-Platz 1, Tel. 0471 411120, Fax 0471 411109, E-Mail aufsichtsamt@provinz.bz.it).

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Organisatoren von öffentlichen Veranstaltungen, Kultur- und Freizeitaktivitäten; Vereine

So geht's

Der Antrag auf Genehmigung kann wie folgt eingereicht werden:

  • nur online, indem Sie auf das grüne Feld unten klicken und den Anweisungen folgen
8.3 Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung
8.3 Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung an einem zusätzlichen Ort

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Maßstabsgetreuer Plan des gesamten Veranstaltungsgeländes mit Angabe der Raumnutzung: Der Plan muss die Anordnung der Einrichtungen und Ausstattungen, die Notausgänge und die Fluchtwege dorthin mit den entsprechenden Gesamtmaßen enthalten.
  • Sicherheitsbericht und technische Unterlagen: nur im Falle der Besetzung von öffentlichem Grund
  • Veranstaltungsprogramm
  • Bericht zu den Anti-Covid-Maßnahmen
  • Kopie der Satzung des Vereins, falls diese noch nicht bei der Gemeindeverwaltung aufliegt
  • Bei Veranstaltungen mit Musik müssen die technischen/organisatorischen Maßnahmen zur Minimierung der Lärmbelästigung für die Nachbarschaft sowie eventuelle Pausen bei Veranstaltungen von längerer Dauer angeführt werden.
Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen (mit Eignungsfeststellung des Veranstaltungsortes)
  • Für öffentliche Aufführungen in öffentlichen und/oder privaten Gebäuden, deren Eignung als Veranstaltungsort mit maximal 500 Teilnehmern festgestellt wurde und die vor 03:00 Uhr enden, muss die  SCIA  vorgelegt werden (Online-Dienst zugänglich mit Spid, CIE oder Bürgerkarte).
Veranstaltungen in Handels- und Gastbetrieben  (mit Musik)
  • Zeitlich begrenzte Veranstaltungen (mit DJ, Live-Musik, Karaoke), die im Innen- oder im Außenbereich von Gast- oder Handelsbetrieben (private oder bereits anhand einer Konzession genutzte Flächen) stattfinden, müssen dem Umweltamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 500 Gästen
  • Dazu muss die Risikoberechnung des Events oder der öffentlichen Veranstaltung vorgenommen werden, durch Ausfüllen der Tabelle:
    • Beträgt die errechnete Punktezahl 18 oder mehr, muss zusätzlich ein Rettungsdienstplan erstellt werden, aus dem detailliert die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Mittel und die entsprechende Einsatzplanung für den Rettungsdienst hervorgehen, welcher dann vom Landes-Notfalldienst überprüft werden wird.

      ACHTUNG: es muss die sanitäre Betreuung (Arzt, Krankenwagen usw.) für die aktiven Teilnehmer und für das anwesende Publikum gewährleistet werden.

    • Das Dekret des Präsidenten der Autonomen Provinz Bozen, Nr. 22 vom 2. August 2023 "Änderung der Durchführungsverordnung zum Thema Räumlichkeiten und Orte der öffentlichen Unterhaltung und Erholung", Art. 104 Abs. 2, sieht vor, dass der Veranstalter die Veranstaltung auf dem vom Südtiroler Sanitätsbetrieb bereitgestellten Portal G.A.M.E.S zur automatischen Berechnung der Risikostufe anmelden muss. Im Moment ist das Ausfüllen der Risikotabelle noch erforderlich, bis das Portal endgültig aktiv wird.
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Bearbeitungsgebühren (durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung *)
25,00 (10 € für ONLUS) Euro
Stempelgebühr (Gebührenfrei für ONLUS- Organisationen und lokale Körperschaften)
16,00 Euro
Stempelgebühr (Für die Erteilung der Genehmigung. Gebührenfrei für ONLUS- Organisationen und lokale Körperschaften)
16,00 Euro

*) So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten: 

  • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder 
  • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

Telefon:
0471 997491

Telefon:
0471 997350

Telefon:
0471 997553

E-Mail:
8.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
8.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
8.3 Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen

CUP für Veranstaltungen, Feste und Gastgärten, Standplatzgebühren, Handelsgenehmigungen und Lizenzen

Weitere Details

Weitere Informationen

Reservierung öffentlicher Flächen für Veranstaltungen online

Für die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen, Events, Kultur- und Freizeitaktivitäten im Freien muss eine Reservierung der öffentlichen Fläche online beantragt werden.

Weitere Details

Letzte Änderung:Mittwoch, 10. Januar 2024