- Demographische Dienste
- Ausstellen von Bescheinigungen und Dokumente
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
- Aktive Teilnahme am öffentlichen Leben
- Wahldienst
- Wählerlisten
- Zusätzliche Wählerliste für EU-Bürger/innen
- Wahlausweis
- Bescheinigung der Einschreibung in die Wählerlisten
- Einschreibung im Verzeichnis der Stimmzähler
- Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden
- Eintragung in das Verzeichnis der Laienrichter an Schwurgerichten
- Wahlen
- Militär- oder Zivildienst leisten. Informationen aus:
- Ausländischer Staatsbürger in Italien sein
- Sich ehrenamtlich beteiligen
- Volksanwaltschaft
- Italia.gov.it - il motore dell'amministrazione digitale
- Heiraten
- Ins Ausland gehen
Wahlausweis
Der Wahlausweis ist ein persönliches Dokument, das die bisher üblichen Wahlscheine ersetzt.
Der Wähler erhält den Wahlausweis per Post zugeschickt. Da der Wahlausweis für 18 Wahlgänge gültig ist, muss er sorgfältig aufbewahrt und bei Wahlen oder Volksabstimmungen vorgezeigt werden.
Nach der Stimmabgabe trägt der Stimmzähler auf dem Wahlausweis das Datum des Wahlganges ein, um zu belegen, dass der Bürger an den Wahlen teilgenommen hat.
Der Wahlausweis muss außerdem vorgezeigt werden, um in den Genuss der Rückerstattung der Reisespesen zu kommen, die Bürger bestritten haben, die von außerhalb ihres Wohnortes zur Stimmabgabe angereist sind.
Was tun, wenn ...
- Der Wahlausweis wurde nicht zugestellt: In diesem Fall kann der Wahlausweis bei der zuständigen Dienststelle gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt werden. Auch ein Angehöriger des Betroffenen kann den Wahlausweis abholen, er muss allerdings eine Fotokopie des Ausweises des Betroffenen vorlegen.
- Der Wahlausweis ist verloren gegangen oder er wurde beschädigt: Bei der Dienststelle für Wahlen kann nach Abgabe der notwendigen Erklärungen eine Kopie beantragt werden.
- Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde: Die Gemeinde, in die der Wohnsitz verlegt worden ist, übermittelt dem Bürger einen neuen Wahlausweis und zieht gleichzeitig den alten ein.
Kosten |
Keine |
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An wenn kann man sich wenden? |
Auch an die Bürgerzentren in den Stadtvierteln Don Bosco, Europa-Neustift, Gries-Quirein und Oberau-Haslach |
Verantwortlicher/e |
Dr. Manuela Buonfrate |
Kontakt |
Amt für demographische Dienste -
Wahlamt Vintlerstraße 16 - Parterre, Zimmer Nr. 0.09 |
PEC (Zertifizierte E-Mail) | |
PEO (Gewöhnliche E-Mail) | |
Tel. | 0471 997 152/3/4 |
Fax | 0471 997 151 |
Die E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Gemeinde Bozen sind nach folgendem Schema aufgebaut: Vorname.Nachname@gemeinde.bozen.it |
Anlagen:
- Erklärung über den Verlust des Wahlausweises (Aktualisierung: 13. März 2020) (File word, 1.501 Kilobyte)
- Erklärung über die Beschädigung des Wahlausweises(Aktualisierung: 13. März 2020) (File word, 1.501 Kilobyte)
- Erklärung über di Ausfüllung des Wahlausweises(Aktualisierung: 13. März 2020) (File word, 2.956 Kilobyte)