Allgemeine Informationen
Ins Verzeichnis der Vereine der Stadtgemeinde Bozen können sich alle Vereinigungen eintragen lassen, die einen Sitz auf dem Gemeindegebiet oder in der Fraktion St. Jakob unterhalten und seit mindestens einem Jahr in Bozen aktiv sind. Die genauen Bedingungen sind in der entsprechenden Verordnung im Anhang festgehalten.
Eine Eintragung in das Verzeichnis ist für die Vereine nicht verpflichtend. Allerdings ist die Vergabe von ordentlichen Beiträgen für die Vereinstätigkeit nur nach erfolgter Eintragung möglich.
Im Sinne des Art. 51 der Gemeindesatzung hat der Gemeinderat mit dem Beschluss Nr. 70 vom 02. Dezember 2015 beschlossen, das Verzeichnis der Vereine und der Beteiligungsorganisationen, die in Vereinsform gegründet worden sind, einzuführen. Das Verzeichnis wird in folgende Kategorien unterteilt:
- Kultur und Weiterbildung
- Sport
- Freizeit und Fremdenverkehr
- Familie, Jugend, Gemeinschaftsförderung und Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umweltschutz
- Sozial- und Gesundheitswesen und Aufwertung der Andersartigkeit
- ehrenamtliche Tätigkeit Im Bereich Entwicklungshilfe
- Zivilschutz
- Arbeitspolitik