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Stadtpolizei - Sondergenehmigungen für Personen mit Behinderungen

Die Sondergenehmigung ist der EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen (CUDE). Der EU-Parkausweis darf nur für die Fahrzeuge verwendet werden, die die Person mit Behinderungen benutzt, und er muss auf die Person mit Behinderungen ausgestellt sein.

Bild: Muster Parkausweis für Behinderte
© Gemeinde Bozen - Urheberlizenz

Allgemeine Informationen

Damit die Personen mit Behinderungen ihre Sonderrechte geltend machen können, erhalten sie den EU-Parkausweis. Dieser Parkausweis ist streng persönlich, und das Original muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs, das die Person mit Behinderungen benutzt, angebracht werden.

Der EU-Parkausweis ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und er gilt in ganz Italien. Er darf nur verwendet werden, wenn die Person mit Behinderungen ebenfalls im Fahrzeug ist oder kurz vorher aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist oder in Kürze wieder abgeholt wird.

Mit dem EU-Parkausweis darf man durch die verkehrsberuhigte Zone und die Fußgängerzone fahren, auch wenn die Durchfahrt in diesen Zonen nur für eine Kategorie von Fahrzeugen erlaubt ist, die Transportdienste von öffentlichem Interesse durchführen. Mit dem EU-Parkausweis darf man auf den Vorzugsspuren und in den Schulzonen fahren und man darf kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung auf den Stellplätzen parken, die als Behindertenparkplätze ausgewiesen sind, sowie auf den Stellplätzen mit begrenzter Parkdauer. Wenn der Behindertenparkplatz bereits besetzt oder nicht frei ist, dürfen Personen mit Behinderungen mit ihrem Fahrzeug kostenlos auf den kostenpflichtigen Parkplätzen parken. Der EU-Parkausweis ist 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.

Er kann auch eine kürzere Geltungsdauer haben. In diesen Fällen wird die Geltungsdauer vom Gesundheitsbezirk Bozen festgelegt.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Für Personen mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, die vom Dienst für Rechtsmedizin des Gesundheitsbezirks Bozen ausgestellt wurde.

Sie können nur bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden und sind innerhalb der Europäischen Union gültig.

So geht's

Das Ansuchen und die u.a. Unterlagen persönlich bei der Stadtpolizei abgeben - Amt für Verkehr G. Galileistrasse nr. 23 - 1. Stock - Zimmer 102.

So erreichen Sie uns
Gemeinde Bozen - Galileo-Galilei-Straße 23

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Vom Dienst für Rechtsmedizin des S.E Mitte-Süd - Amba-Alagi-Str. 33, 4. Stock, Tel. 0471 909215 - ausgestellte ärztliche Bescheinigung für die Austellung eines Sonderparkscheines für Invaliden;
  • 1 Passfoto (in Farbe);
  • Einen gültigen Personalausweis;
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

2 Stempelmarken zu Euro 16,00 (nur wenn das ärztliche Attest auf eine vorläufige Zeit ausgestellt wurde und zwar weniger als 5 Jahre)
32,00 Euro

Fristen und Fälligkeiten

1
Tage
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
7
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

PEO (Gewöhnliche E-Mail):
A.3.P@gemeinde.bozen.it

Tel. :
0471 997712

Fax:
0471 997713

Verantwortlicher:
Leut. Roberto Tinaglia

Gültig ab 01.05.2018
Mo.
08:30 - 12:00, 14:30 - 16:30
Di.
08:30 - 12:00, 14:30 - 16:30
Mi.
08:30 - 12:00, 14:30 - 16:30
Do.
08:30 - 13:00 , 14:00 - 17:30
Fr.
08:30 - 12:00
A.3.2 Dienststelle Verkehrspolizei und Unfallerhebungen

Verkehrsunfälle, Zufahrtsberechtigungen, Invalidenparkausweise

Weitere Details

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Letzte Änderung:Mittwoch, 31. August 2022