Allgemeine Informationen
Um zu heiraten, müssen Sie zuerst das Eheaufgebot veröffentlicht haben.
Die Ehe kann entweder vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin oder vor einem/einer Geistlichen in Anwesenheit von zwei Zeugen geschlossen werden.
Um zu heiraten, müssen Sie zuerst das Eheaufgebot veröffentlicht haben.
Die Ehe kann entweder vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin oder vor einem/einer Geistlichen in Anwesenheit von zwei Zeugen geschlossen werden.
Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um den Tag und den Ort der standesamtlichen Eheschließung zu vereinbaren. Bei katholischer oder akatholischer Trauung müssen Sie die Unbedenklichkeitserklärung für den Pfarrer bzw. die Ermächtigung für einen/einer anderen Geistlichen, die Trauung vorzunehmen, einholen.
Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.
Minderjährige/r Ehepartner/in
Es ist die Ermächtigung zum Vollzug der Trauung erforderlich, die vom Jugendgericht ausgestellt wird, welches für den Wohnort der/des Minderjährigen zuständig ist.
Ausländische/r Ehepartner/in
Es sind die Geburtsurkunde und das Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung über die Heiratsfähigkeit) in italienischer oder deutscher Sprache erforderlich; wenn sie in einer anderen Sprache ausgestellt sind, müssen sie übersetzt und amtlich beglaubigt werden.
Letzte Änderung:Donnerstag, 07. März 2024