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Eintragung in das WählerInnenverzeichnis

Um an einer Wahl oder Volksabstimmung teilnehmen zu können, müssen Sie an Ihrem Wohnort als Wählerin oder Wähler registriert sein

Bild: 1.4 anagrafe variazioni
© Foto di Free-Photos da Pixabay - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerlisten kann nur von italienischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Bozen, von Personen, die im AIRE-Verzeichnis der Gemeinde Bozen und von in Bozen ansässigen EU-Bürgern und –Bürgerinnen, die um Eintragung in die Wählerlisten angesucht haben, beantragt werden.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Bürger und Bürgerinnen, die in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen sind.

So geht's

Sie haben folgende Möglichkeiten, die Bescheinigung zu beantragen:

  • Sie können die Bescheinigung über das Online-Portal des ANPR - Nationales Register der Wohnbevölkerung erhalten (klicken Sie dazu auf das grüne Feld unten)

oder:

oder:

  • Gehen Sie persönlich, auch ohne Vormerkung, zum Meldeamt in der Vintlerstraße 16.
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  
  • Antragsformular für die Bescheinigung der Eintragung in die Wählerlisten.
  • Foto der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises, falls der über E-Mail oder PEC zugestellte Antrag nicht mit digitaler Unterschrift unterzeichnet wurde.
  • Sondervollmacht, wenn der Antrag von einer anderen Person gestellt wird.
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Fristen und Fälligkeiten

2
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Weitere Informationen

Wahlausweis

Erfahren Sie hier, was Sie tun müssen, um den Wahlausweis zu erhalten oder ihn zu erneuern. Informationen über die Wahllokale. Wo man wählen kann.

Weitere Details

Dauerhaftes Recht auf Stimmabgabe mit Begleitung (BMS)

Wer unter einer körperlichen Beeinträchtigung leidet, kann bei der Stimmabgabe von einem oder einer anderen Wahlberechtigten in die Wahlkabine begleitet werden

Weitere Details

Letzte Änderung:Donnerstag, 07. März 2024