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"Temporary Shop" Projekt

Die vorliegende ZMT (zertifizierte Meldung der Tätigkeit) muss vor der Geschäftserrichtung an folgende PEC-Adresse gesendet werden: 8.3.0@pec.bolzano.bozen.it. Es muss die Bezahlung der Sekretariatsgebühren von 25 € beigelegt werden. Die Überweisung muss auf folgendes K/K des Schatzamtes der Gemeinde - Südtiroler Volksbank IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836 erfolgen - Begründung "Amt 8.3 - Sekretariatsgebühren".

Die ZMT (zertifizierte Meldung der Tätigkeit) welche ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und welcher die Bezahlung der Sekretariatsgebühren beiglegt wurde, beinhaltet folgende Ermächtigungen:

  1. einen "Temporary Shop" für höchstens 6 Monate zu eröffnen. Der "Temporary Shop" muss sich  in der Wohnbauzone befinden und es dürfen nur "nicht Lebensmittel" verkauft werden;
  2. gilt als Mitteilung für die Anwendung der Müllabfuhr-Tarife und berechtigt zum Erhalt eines Müllbehälters;
  3. gilt als Mitteilung für die Organisation einer Eröffnungsfeier für das Geschäftslokal und zwar auch für eine Musikveranstaltung mit Live-Musik oder mit DJ für höchstens 4 Stunden und nicht länger als bis 22.00 Uhr innerhalb oder außerhalb des Geschäftslokals.
  4. berechtigt 1 Mal  im Monat eine Veranstaltung außerhalb des Geschäftslokals von 18.00 bis 21.00 Uhr ohne Beschallung zu organisieren. In den Zonen, welche in Bezug auf die Lärmbelästigung und Ruhestörung problematisch sind (Obstplatz, der 1. Abschnitt der Leonardo-da Vinci-Straße, Goethestraße, Muesumstraße und Erbsengasse) darf nicht 1 Mal im Monat eine Veranstaltung stattfinden sondern  nur eine Eröffnungsfeier.

Die ZMT (zertifizierte Meldung der Tätigkeit) wird von der Gemeinde Bozen direkt an die SEAB weitergeleitet; die SEAB wird innerhalb von wenigen Tagen den Müllbehälter zur Verfügung stellen.
 

Datenschutzerklärung - 8.3 Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen

Ufficio Attività Economiche
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Stadtgemeinde Bozen
Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen
Schgraffergebäude - Walther-Platz 1 - 1. Stock
PEO
PEC

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