Allgemeine Informationen
Zwei volljährige Personen des selben Geschlechts können vor einem Standesbeamten bzw. vor einer Standesbeamtin und in Anwesenheit zweier ZeugInnen eine Lebenspartnerschaft gründen.
Zwei volljährige Personen des selben Geschlechts können vor einem Standesbeamten bzw. vor einer Standesbeamtin und in Anwesenheit zweier ZeugInnen eine Lebenspartnerschaft gründen.
Volljährige Personen des selben Geschlechts, die im Besitz der Voraussetzungen sind, eine Ehe zu schließen.
Erster Schritt –Antrag auf Gründung einer Lebenspartnerschaft
Zweiter Schritt – Gründung der Lebenspartnerschaft
Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.
Letzte Änderung:Donnerstag, 07. März 2024