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Gründung einer Lebenspartnerschaft

So können zwei Personen des selben Geschlechts eine Lebenspartnerschaft gründen

Bild: 1.4 Unione civile
© Foto von Free-Photos_Pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Zwei volljährige Personen des selben Geschlechts können vor einem Standesbeamten bzw. vor einer Standesbeamtin und in Anwesenheit zweier ZeugInnen eine Lebenspartnerschaft gründen.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Volljährige Personen des selben Geschlechts, die im Besitz der Voraussetzungen sind, eine Ehe zu schließen.

So geht's

Erster Schritt –Antrag auf Gründung einer Lebenspartnerschaft

  1. Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um das Verfahren einzuleiten und den Antrag zu unterzeichnen.

Wird die Lebenspartnerschaft nicht innerhalb von 180 Tagen ab dem Antrag begründet, gilt der Antrag als verfallen und muss erneut eingereicht werden.

Zweiter Schritt – Gründung der Lebenspartnerschaft

  1. Die Gründung der Lebenspartnerschaft erfolgt in Anwesenheit zweier von den LebensparterInnen gewählten Zeugen.
  2. Ein Standesbeamter bzw. eine Standesbeamtin führt die Zerimonie für die Gründung der Lebenspartnerschaft durch und trägt die Partnerschaft in das einschlägige standesamtliche Register ein.

Für die Zerimonie zur Gründung einer Lebenspartnerschaft können Sie einen der folgenden Säle wählen:

  • Roter Saal, Rathausplatz 5
  • Trauungssaal im Alten Rathaus, Laubengasse 30
  • Schloss Maretsch, Claudia-De-Medici-Straße 12
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.

Kosten und Voraussetzungen

Stempelgebühr (für das Antragsprotokoll)
16,00 Euro
  • Falls die Lebenspartnerschaft nicht innerhalb von 180 Tagen ab dem Antrag begründet wird, gilt der Antrag als verfallen;
  • Die Zeremonie ist nur dann rechtlich gültig, wenn sie in den dafür von der Gemeinde bestimmten Standorten stattfindet, und zwar:
    • Roter Saal und Gemeindeausschusssaal, Rathausplatz 5;
    • Saal des Alten Rathauses, Laubengasse 30;
    • Schloss Maretsch, Claudia-De-Medici-Straße 12.

Kontakt

Telefon:
0471 997138

Telefon:
0471 997139

Telefon:
0471 997140

Telefon:
0471 997143

E-Mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Weitere Details

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Umschreibung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft

So können die eine im Ausland eingetragene Lebenspartnerschaft in Bozen umschreiben

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Auflösung einer Lebenspartnerschaft

So können Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin auflösen

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Letzte Änderung:Donnerstag, 07. März 2024