Elektronische Verrechnung
Seit dem 31. März 2015 dürfen die Öffentlichen Verwaltungen (darunter auch die Gemeinde Bozen) nur mehr Rechnungen annehmen, die ihr im EDV-Format gemäß MD Nr. 55 vom 3.4.2013 auf dem elektronischen Weg zugeschickt werden.
(hier unten das gesamte Rundschreiben an die Lieferer der Gemeinde Bozen)
Anlagen:
- Rundschreiben der Gemeinde Bozen vom 26.2.2015 an die Lieferer über die elektronische Verrechnung (File pdf, 95 Kilobyte)
- Verzeichnis der IPA-Kodex (Einheitlicher Amt-Kodex) der Ämter der Gemeinde BozenAktualisierung: November 2018 (File pdf, 23 Kilobyte)