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GIS - allgemeine Informationen

Ab dem Jahr 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien die Gemeindeimmo­biliensteuer GIS geschuldet und die staatlichen Bestimmungen zur IMU  finden keine Anwendung mehr

Bild: 3.2 GIS
© Photo by Schluesseldienst/pixabay,com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die GIS ist die Steuer, die für den Besitz von Gebäuden und Baugründen, die sich im Gemeindegebiet befinden, geschuldet ist. Es sind Gebäude jeglicher Art, die für jegliche Nutzung bestimmt sind, einschließlich der Hauptwohnung samt Zubehör.

Die Gemeindeimmobiliensteuer ist eine Steuer, die im Selbstberechnungsverfahren ermittelt wird, was bedeutet, dass die steuerpflichtige Person, die als Einzige die tatsächliche Situation ihrer Liegenschaften kennt, die Steuer selbst berechnen muss.

Sie wird für jedes Kalenderjahr im Verhältnis zum Eigentumsanteil und für die Anzahl der Monate des Jahres geschuldet, in denen die Immobilie besessen wurde, und sie wird für das laufende Jahr berechnet und eingezahlt.

Für jede Immobilie, die sich im Besitz der Steuerpflichtigen befinden, müssen folgende Elemente berücksichtigt werden:

  • Besteuerungsgrundlage ;
  • Anzahl der Monate, in denen die Immobilie besessen wurde;
  • Besitzanteil;
  • entsprechender Steuersatz;
  • zustehende Freibeträge.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Steuerpflichtig sind:

  1. die Eigentümerinnen/Eigentümer von Gebäuden und Baugründen oder die Inhaberinnen/Inhaber von dinglichen Fruchtgenuss-, Nutzungs-, Wohn- oder Überbaurechten an solchen;
  2. der Konzessionsinhaber/die Konzessionsinha­berin, wenn Domänenvermögen oder unverfügbares Vermögen in Konzession gegeben wird;
  3. der Leasingnehmer/die Leasingnehmerin für geleaste Immobilien, auch wenn sie erst geplant sind oder sich erst im Bau befinden. Er oder sie ist ab dem Tag des Vertragsabschlusses für die gesamte Vertragsdauer steuerpflichtig;
  4. der Teil eines Ehepaares, dem die eheliche Wohnung mit richterlicher Verfügung der gerichtlichen Trennung, der Annullierung, der Auflösung oder des Erlöschens der zivilrechtlichen Wirkung der Ehe zugewiesen wurde;
  5. der Elternteil, dem die Wohnung mit richterlicher Verfügung der Anvertrauung des Kindes oder der Kinder zugewiesen wurde.

So geht's

Der Zugang zu den Diensten des Steueramtes erfolgt:

  • auf elektronischem Wege, um Informationen zu erhalten und Dokumente einzureichen (GIS-Erklärungen, Mietverträge, Ersatzerklärungen, Anträge auf Rückerstattung usw.). Hierfür können die Dienstnutzerinnen und -nutzer die auf der Webseite veröffentlichten Formulare verwenden und sie mit den geforderten Unterlagen an folgende E-Mail-Adressen schicken:
  • telefonisch unter der Nummer 0471 997444
  • nach vorheriger telefonischer Termin­vereinbarung unter der Nummer 0471 997444
  • am Schalter während der Öffnungszeiten

Notwendige Dokumente

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Um Informationen können nur Direktbetroffene oder bevollmächtigte Personen ersuchen.

Fristen und Fälligkeiten

16
Jun
Zahlung der Akontorate
Hinweise

Die Höhe der ersten Rate entspricht der  für das erste Halbjahr geschuldeten Steuer.

Wichtiger Hinweis

Fällt die Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, so wird die Fälligkeit auf den ersten, drauffolgenden Tag verschoben, der kein Feiertag ist.

16
Dez
Zahlung der Saldorate
Hinweise
Die zweite Rate gilt als Saldo der für das ganze Jahr geschuldeten Steuer.
Wichtiger Hinweis

Fällt die Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, so wird die Fälligkeit  auf den ersten, drauffolgenden Tag verschoben, der kein Feiertag ist.

 

30
Jun
Einreichung der GIS-Erklärung
Hinweise

Innerhalb des 30. Juni 2024 muss die GIS-Erklärung für das Jahr 2023 eingereicht werden.

30
Jun
Einreichung der Bescheinigungen, der Kopien der Mietverträge oder der Ersatzerklärungen bei sonstigem Verfall der Begünstigungen oder bei sonstiger Anwendung der Steuererhöhung bzw. der anderen Unterlagen, die für die Anwendung der von den GIS-Gesetzen festgelegten Rechte vorgesehen sind. 
Hinweise

Innerhalb des 30. Juni 2024 müssen die Unterlagen bezüglich des Jahres 2023 eingereicht werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Mittwoch, 05. April 2023