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Einzelhandel an festem Standort

Hier erfahren Sie, wie sie vorgehen müssen, wenn Sie an einem festen Standort Einzelhandel betreiben oder diese Tätigkeit abändern bzw. einstellen möchten

Bild: Commercio al dettaglio shopping

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an einem festen Standort ein Einzelhandelsgewerbe anmelden oder Ihre Tätigkeit ändern bzw. einstellen möchten, müssen Sie eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:

  • bei Eröffnung eines neuen Handelsbetriebs
  • bei Änderung der geschäftsführenden Person
  • bei Änderung des Betriebsstandortes
  • bei Vergrößerung oder Verkleinerung der Einzelhandelsfläche
  • bei Nachfolge
  • bei Schließung des Handelsbetriebs

Für die Eröffnung eines Einzelhandelsbetriebs, Änderung des Betriebsstandortes und Vergrößerung der Einzelhandelsfläche ist die Einreichung der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) oder des ANTRAGS wie unten angegeben erforderlich:

  • Nahversorgungsbetriebe (Verkaufsfläche bis 150 m²): Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) erforderlich
  • Mittlere Handelsbetriebe (Verkaufsfläche von 151 m² bis 1.500 m²):
    a) bei Handelsbetrieben in einem Wohngebiet: Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) erforderlich
    b) bei Handelsbetrieben in einem Gewerbegebiet: Antrag erforderlich
  • Großverteilungsbetriebe (Verkaufsfläche über 1.500 m²): Antrag erforderlich

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Personen, die eine Einzelhandelstätigkeit aufnehmen möchten oder diese bereits ausüben

So geht's

Die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) und der ANTRAG (als auch die Hygienemeldung nur bei Lebensmitteleinzelhandel) sind online über das SUAP-Portal durch Anklicken des grünen Banners unten vorzunehmen.

Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

Anmeldung
Elektronische Identitätskarte
Bürgerkarte
SPID 1. Sicherheitsstufe

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Legen Sie ihrer Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) folgende Unterlagen bei:

  • Überweisungsbestätigung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Nur für Lebensmittelbetriebe:
    a) Kopie eines Ausweisdokuments des/der Verkaufsverantwortlichen (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Perosn Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
    b) Ernennungsurkunde des/der Verkaufsverantwortlichen
    c) Grundriss der Räume im Maßstab 1:100 mit Flächenangaben zu den einzelnen Räumen
    d) Einzahlungsbestätigung im Zusammenhang mit der Hygienemeldung (20 Euro)
Termine und Fristen
  • Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann sofort mit der Tätigkeit begonnen werden. Das Wirtschaftsamt der Stadtverwaltung hat 60 Tage Zeit, um die Angaben in der Tätigkeitsmeldung auf ihre Korrektheit zu prüfen.
  • Bei mittelgroßen Handelsgeschäften in Gewerbegebieten und Großverteilergeschäften muss der Beginn die Verkaufstätigkeit hingegen vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden. Das Wirtschaftsamt der Stadtverwaltung hat ab Erhalt des ANTRAGS 90 Tage Zeit, um die Angaben im Antrag auf ihre Korrektheit zu prüfen.

Kosten und Voraussetzungen

Bearbeitungsgebühr (durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung)
25,00 Euro
Stempelmarke (für den Antrag)
16,00 Euro
Um ein Einzelhandelsgewerbe an einem festen Standort zu betreiben, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
  • Zuverlässigkeitsanforderungen (Art. 8 des LG Nr. 12/2019)
  • Räumliche Anforderungen (Art. 10 des LG Nr. 12/2019)
  • Die beruflichen Voraussetzungen für eine Einzelhandelstätigkeit im Lebensmittelbereich (Art. 9 des LG Nr. 12/2019) erfüllen: Erklärung und/oder Unterlagen aus welchen die berufliche Befähigung  hervorgeht (im Besitz von einer der vom Art. 9 L.G. Nr. 12/2019 vorgesehenen beruflichen Voraussetzungen zu sein).

Kontakt

Telefon:
0471 997 552

Telefon:
0471 997 346

E-Mail:
8.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
8.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
8.3 Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen

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Letzte Änderung:Mittwoch, 10. Januar 2024