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Zuweisung von gemeindeeigenen Räumen für Sozialzwecke

Der Gemeindeausschuss kann gemeindeeigene oder verfügbare Immobilien der Gemeinde, an Vereinen und Körperschaften zur Nutzung überlassen, welche einen Antrag einreichen.

Wer kann den Gesuch vorführen?
Vereine und Körperschaften mit Rechtspersönlichkeit, unter der Voraussetzung, dass sie im Gemeindegebiet tätig und gemeinnützig sind und laut Satzung kollektive Interessen verfolgen.

Einzureichende Unterlagen

  • Satzung der Verein
  • Tätigkeitsprogramm für das laufende Jahr
  • eventuelle Bestätigung für Zwangsräumung

Kosten
Stempelmarke zu 14,62 Euro
(nicht notwendig, wenn es sich um eine zertifizierte ONLUS-Vereinigung ohne Gewinnabsicht handelt, dokumentieren)

Termine
Innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres

Rangordnung 2010 (pdf, 59 kb)
Genehmigt mit Stadtratratsbeschluss Nr. 382 vom 27.04.2010.

Dove rivolgersi deu
Kontakt Amt für Vermögensgüter
Lanciastrasse 4/A - 39100 Bozen
Gebäude A - 2° Stock, Zimmer Nr. 206
ÖffnungszeitenMo, Di, Mi, Fr: 9.00-12.30 Uhr
Di: auch 15.00-16.30 Uhr
Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr
Fax0471 997 908
Verantwortlicher/e Maurizio Zerbetti
Tel. 0471 997 905 - 347 503 50 08 
E-mail
Die E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Gemeinde Bozen sind nach folgendem Schema aufgebaut: Vorname.Nachname@gemeinde.bozen.it
Abteilung6. Vermögen und öffentliche Arbeiten
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