Zuweisung von gemeindeeigenen Räumen für Sozialzwecke
Der Gemeindeausschuss kann gemeindeeigene oder verfügbare Immobilien der Gemeinde, an Vereinen und Körperschaften zur Nutzung überlassen, welche einen Antrag einreichen.
Wer kann den Gesuch vorführen?
Vereine und Körperschaften mit Rechtspersönlichkeit,
unter der Voraussetzung, dass sie im Gemeindegebiet tätig und
gemeinnützig sind und laut Satzung kollektive Interessen
verfolgen.
Einzureichende Unterlagen
- Satzung der Verein
- Tätigkeitsprogramm für das laufende Jahr
- eventuelle Bestätigung für Zwangsräumung
Kosten
Stempelmarke zu 14,62 Euro
(nicht notwendig, wenn es sich um eine zertifizierte
ONLUS-Vereinigung ohne Gewinnabsicht handelt, dokumentieren)
Termine
Innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres
Rangordnung
2010 (pdf, 59 kb)
Genehmigt mit Stadtratratsbeschluss Nr. 382 vom 27.04.2010.
| Kontakt |
Amt für Vermögensgüter Lanciastrasse 4/A - 39100 Bozen Gebäude A - 2° Stock, Zimmer Nr. 206 |
|---|---|
| Öffnungszeiten | Mo, Di, Mi, Fr: 9.00-12.30 Uhr Di: auch 15.00-16.30 Uhr Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr |
| Fax | 0471 997 908 |
| Verantwortlicher/e |
Maurizio Zerbetti Tel. 0471 997 905 - 347 503 50 08 |
Die E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Gemeinde Bozen sind nach folgendem Schema aufgebaut: Vorname.Nachname@gemeinde.bozen.it | |
| Abteilung | 6. Vermögen und öffentliche Arbeiten |
Anlagen:
- Ordnung für die Konzession von Gemeindeeigenen Immobilien für Sozialzwecke (File pdf, 60 Kilobyte)
- Gesuch um Zuweisung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten für SozialzweckeA4-Format (File pdf, 62 Kilobyte)
- Gesuch um Zuweisung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten für SozialzweckeA3-Format (File pdf, 60 Kilobyte)
