Allgemeine Informationen
Wenn Sie Einzelhandel auf öffentlichem Grund (Wanderhandel) betreiben möchten oder wenn Sie diese Handelstätigkeit ändern bzw. einstellen möchten, müssen Sie eine Tätigkeitsmeldung (ZMT - SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:
- bei Eröffnung eines neuen Handelsbetriebs
- bei einer Änderung der geschäftsführenden Person
- bei Änderung des Rechtssitzes
- bei Nachfolge
- bei Einstellung der Handelstätigkeit auf öffentlichem Grund