Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Bozen gewährt Beiträge für die Durchführung von Veranstaltungen oder Initiativen, die den Umweltschutz oder andere, in die Zuständigkeit des Assessorates fallende Bereiche (z.B. Tierschutz) zum Inhalt haben.
Für die ordentliche Vereinstätigkeit oder die Deckung der Kosten für Personal, Sekretariat, Bürobedarf usw. werden keine Beiträge gewährt, außer diese betreffen diese bestimmte, außerordentliche Initiative.
An wen sich diese Dienstleistung richtet
Die folgenden Vereinigungen können einen Beitrag anfordern:
- gemeinnützige Organisationen
- die ihren Sitz in der Gemeinde Bozen haben
- die Initiativen für die Stadt Bozen im Umweltbereich vorschlagen
- die im Vereinsregister der Gemeinde eingetragen sind
So geht's
Die Beitragsgesuche und die Anträge um Auszahlung der Beiträge müssen ausschließlich online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das grüne Feld unterhalb des Textes. Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).
Die Beitragsgesuche müssen mindestens 2 Monate vor der Initiative eingereicht werden.
Die Anträge werden nach einer ersten Überprüfung von Seiten des Amtes an die zuständige Ratskommission weiterleitet, die auch über die Höhe des Beitrags entscheidet (der daher auch niedriger sein kann als der beantragte Betrag). Der Antrag wird dann dem Stadtrat zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. Im Falle der Genehmigung teilt das Amt dem Verein innerhalb von 30 Tagen die Höhe des Beitrags mit.