Allgemeine Informationen
Die Stadtgemeinde Bozen fördert und unterstützt Vereine und Körperschaften, die im Zivilschutz aktiv sind und sowohl bei ihren allgemeinen als auch bei ihren außerordentlichen Einsätzen die Entwicklung und das Wohlergehen der Gemeinschaft im Blick haben. Voraussetzung ist, dass die Vereine bzw. Körperschaften ins Vereinsregister der Stadt eingetragen sind.
Beiträge für die ordentliche Tätigkeit
Die Frist für die Einreichung der Beiträge für ordentliche Tätigkeiten endet jedes Jahr am 31. März.
Beiträge für Investitionen und Projekte
Beiträge für Investitionen und Projekte werden lediglich für Tätigkeiten gewährt, die im Interesse der Stadtgemeinde Bozen durchgeführt werden. In besonderen, begründeten Fällen sowie für humanitäre Einsätze können Ausnahmen gemacht werden.
Die Frist für die Einreichung der Beitragsanträge endet jedes Jahr am 31. März.