Allgemeine Informationen
Die meldeamtliche Bescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, mit dem Informationen zu einer bestimmten Person, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Register der ansässigen Bevölkerung vermerkt sind, bescheinigt werden.
Mit einer so genannten “historischen Bescheinigung” werden hingegen Situationen bescheinigt, die zeitlich weiter zurückliegen.
Sie können im Meldeamt folgende Bescheinigungen beantragen:
Einzelbescheinigungen
- Familienbogen
- Wohnsitzbescheinigung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bescheinigung über den Genuss der politischen Rechte
- Familienstand (ledig, verwitwet)
- Lebensbescheinigung
- Geburtsbescheinigung (für nicht in Bozen geborene Personen)
Sammelbescheinigungen
- Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
- Wohnsitz- und Geburtsbescheinigung
- Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
- Wohnsitz-, Ledigkeits- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
- Familienbogen, Geburts- und Wohnsitzbescheinigung
- Familienbogen und Wohnsitzbescheinigung
- Familienbogen, Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
- Familienbogen, Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
- Familienbogen, Wohnsitz-, Ledigkeits- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
Historische Bescheinigungen
(Damit wird nicht die gegenwärtige persönliche Situation, sondern die Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit bescheinigt)
- historische Wohnsitzbescheinigung
- historischer Familienbogen
Hinweis:
Geltungsdauer der Bescheinigungen
Die Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig. Die Geltungsdauer kann verlängert werden, indem die betreffende Person anhand einer Ersatzerklärung, die auf der Bescheinigung angebracht wird, bestätigt, dass sich die Angaben nicht verändert haben.
Nutzungsbereich der Bescheinigungen
Die meldeamtlichen Bescheinigungen gelten nur im Austausch mit Privatpersonen oder privaten Unternehmen. Öffentliche Verwaltungen und Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind nicht dazu befugt, Urkunden oder Bescheinigungen zu verlangen oder anzunehmen, die Angaben enthalten, die bereits im Besitz einer anderen Verwaltungsbehörde sind.
Verwendung der Bescheinigungen im Ausland
Einigen Bescheinigung kann, wenn diese im Ausland verwendet werden, das mehrsprachige europäische Standardformular nach EU-Verordnung 2016/1191 beigelegt werden. Dadurch kann auf eine Übersetzung und Legalisierung der Bescheinigung verzichtet werden.