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Elektronische Identitätskarte

Ihre Identitätskarte verfällt demnächst? Erfahren Sie hier, wie Sie einen neuen Ausweis beantragen können.

Bild: 1.4 Carta identità elettronica CIE
© . - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die elektronische Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird.

Gleichwertige Ausweisdokumente sind: Reisepass, Führerschein, Bootsführerschein, Rentenausweis, Befähigungsnachweis für die Bedienung von Heizungsanlagen, Waffenschein, Erkennungsausweise, die von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurden, sofern sie mit Foto und Stempel oder anderen gleichwertigen Kennzeichen versehen sind.

Die Geltungsdauer der elektronischen Identitätskarte beträgt:

  • 3 Jahre bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren;
  • 5 Jahre bei Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren;
  • 10 Jahre bei Erwachsenen.

Wann kann ich die Identitätskarte erneuern lassen?

  • Die Identitätskarte wird in der Regel frühestens 180 Tage vor dem Ende der Geltungsdauer der aktuell geltenden Karte erneuert.
  • Elektronische Identitätskarten oder Identitätskarten in Papierform, die die Stadtgemeinde Bozen bis zum 31.01.2017 ausgestellt hat, können jederzeit durch eine neue elektronische Identitätskarte ersetzt werden.
  • Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl kann die elektronische Identitätskarte ebenfalls jederzeit neu ausgestellt werden. Bringen Sie hierfür bitte die Verlust- oder Diebstahlsanzeige mit, die sie bei der Polizeibehörde gestellt haben.  

Bei der Erstausstellung und bei der Erneuerung der Identitätskarte können Volljährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende bekunden oder diese Möglichkeit ausdrücklich ablehnen. Für eine nachträgliche Änderung der Willenserklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Gesundheitssprengel oder an Ihren Hausarzt bzw. an Ihre Hausärztin. Weitere Informationen finden Sie hier .

So geht's

Überprüfen Sie Ihre IO APP
Bild: App io

Die Gemeinde Bozen verschickt 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Personalausweises eine Mitteilung, um Sie daran zu erinnern, Ihren Termin rechtzeitig wahrzunehmen.

  • Klicken Sie auf das grüne Feld unter dem Text und buchen Sie ihren persönlichen Termin.
    Wir erwarten Sie am ausgewählten Tag zur gebuchten Uhrzeit im ausgewählten Amt. Bitte bringen Sie zum Termin ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN mit.
1.4 Terminbuchung beim Bürgerzentrum Oberau-Haslach

In dringenden Fällen oder für Domizildienst hinterlassen Sie eine Nachricht unter der Nummer 0471 997124 (8.30-13:00)

1.4 Terminbuchung beim Bürgerschalter Firmian

In dringenden Fällen oder für Domizildienst hinterlassen Sie eine Nachricht unter der Nummer 0471 997124 (8.30-13:00)

1.4 Terminbuchung beim Bürgerzentrum Europa-Neustift

In dringenden Fällen oder für Domizildienst hinterlassen Sie eine Nachricht unter der Nummer 0471 997124 (8.30-13:00)

1.4 Terminbuchung beim Bürgerzentrum Gries-Quirein

In dringenden Fällen oder für Domizildienst hinterlassen Sie eine Nachricht unter der Nummer 0471 997124 (8.30-13:00)

1.4 Terminbuchung beim Meldeamt in der Vintlerstr.16

In dringenden Fällen oder für Domizildienst hinterlassen Sie eine Nachricht unter der Nummer 0471 997124 (8.30-13:00)

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Elektronische Identitätskarte für Erwachsene

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die aktuelle Identitätskarte oder ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument
  • bei Verlust oder Diebstahl: Ausfertigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige
Elektronische Identitätskarte für minderjährige italienische Staatsangehörige

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die aktuelle Identitätskarte oder ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument
  • bei Verlust oder Diebstahl: die Ausfertigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • die schriftliche Zustimmung beider Elternteile zur Ausreise des bzw. der Minderjährigen, wobei der oder die Minderjährige von mindestens einem Elternteil zum Amt begleitet werden muss, oder die Ermächtigung des Vormundschaftsrichters bzw. der Vormundschaftsrichterin beim Landesgericht – Amt für freiwillige Gerichtsbarkeit
    →  Mod 01 "Zustimmungserklärung beider Elternteile"
    Wenn der andere Elternteil verstorben ist oder diesem das Sorgerecht aberkannt wurde bzw. wenn dessen Sorgerecht ausgesetzt wurde, reicht die Unterschrift eines Elternteils.

    Für die Ausstellung der Identitätskarte, die nicht zur Ausreise berechtigt, genügt es, wenn der oder die Minderjährige von nur einem Elternteil begleitet wird.

  • ERSTAUSSTELLUNG DER IDENTITÄTSKARTE OHNE DOKUMENTE, DIE DIE IDENTITÄT DES/DER MINDERJÄHRIGEN BESTÄTIGEN
    Bei Minderjährigen, die keine Identitätskarte oder keinen gleichwertigen Ausweis besitzen –weil die erste Identitätskarte noch ausgestellt werden muss oder die von einer anderen Gemeinde ausgestellte Identitätskarte verloren gegangen ist – muss die Identität des/der Minderjährigen von zwei Zeugen bestätigt werden. Dabei handelt es sich gewöhnlich um die Eltern. Sie müssen im Feld „testimoni-Zeugen“ auf dem Vordruck „CieOnline“ unterschreiben.
    Sollte nur ein Elternteil anwesend sein, muss er den vom anderen Elternteil unterzeichneten Vordruck über die Zustimmung für die Ausstellung der Identitätskarte vorlegt. Er muss auch von einem volljährigen Zeugen begleitet werden, der sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen muss. Der Zeuge muss in der Lage sein, die Identität des/der Minderjährigen zu bestätigen, weil er mit ihm/ihr verwandt oder verschwägert ist oder weil sie Nachbarn oder Arbeitskollegen o.Ä. sind. Der Zeuge muss im Feld „testimoni-Zeugen“ auf dem Vordruck „CieOnline“ unterschreiben.
     
Elektronische Identitätskarte für Angehörige eines anderen Staates

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die aktuelle Identitätskarte oder ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument, den Reisepass und ein gültiges Aufenthaltsdokument
  • bei Verlust oder Diebstahl: die Ausfertigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • Minderjährige müssen von einem oder einer Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Die Identitätskarten für EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen berechtigen nicht zur Ausreise.

 
Elektronische Identitätskarte für Personen, die nicht in der Lage sind, persönlich im Amt vorzusprechen

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die aktuelle Identitätskarte oder ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument (ausländische Staatsangehörige gegebenenfalls auch den Reisepass und ein gültiges Aufenthaltsdokument)
  • bei Verlust oder Diebstahl: die Ausfertigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • die Vollmacht des oder der Vollmachtgebenden  →  Mod 02
  • die Identitätskarte oder ein gleichwertiges Ausweisdokument des oder der Bevollmächtigten
  • geeignete Unterlagen, die nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, persönlich im Amt zu erscheinen (schwere Krankheit, Gefängnisstrafe, Mitglied eines Klausurordens usw.)

Der oder die Bevollmächtigte stellt den Antrag, nimmt die Zahlung vor und vereinbart mit dem oder der Bediensteten einen Termin für die Identitätsfeststellung am Aufenthaltsort der antragstellenden Person, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann.

Was Sie noch wissen sollten...

… Dem Rundschreiben des Innenministeriums vom 9. Juli 2019 zufolge gilt der Empfangsschein auf Papier, mit dem die Stadtverwaltung den Erhalt des Antrags auf Ausstellung der elektronischen Identitätskarte bestätigt, als gültiges Ausweisdokument für die Zeit zwischen der Antragstellung und der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte, das u. a. auch für die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben und Ausschreibungen und für die Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitsleistungen genutzt werden kann. Die Gültigkeit der Empfangsbestätigung kann von den Behörden durch das Scannen des QR-Codes neben dem Foto überprüft werden.

Aus informatischen Sicherheitsgründen darf das digitale Foto nicht auf elektronischen Datenträgern eingereicht werden.

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Neuausstellung
22 Euro
Duplikat bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
26,95 Euro

Fristen und Fälligkeiten

6
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Sonderfälle

Identitätskarte auf Papier

Die Identitätskarte in Papierform wird nur dann ausgestellt, wenn die unterschiedlichen Daten des/der Antragstellers/in zwischen Meldeamt/Steuerbehörde/ANPR nicht schnell genug vereinheitlicht werden können und wenn der/die AntragstellerIn im Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen StaatsbürgerInnen (AIRE) eingetragen ist (bis zur Umsetzung der im Rundschreiben des  Innenministeriums Nr. 11/2019 genannten Funktionen).

Kontakt

Anrufbeantworter:
0471 997124

E-Mail:
cie@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Der Anrufbeantworter ist montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr verfügbar.
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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Letzte Änderung:Donnerstag, 16. November 2023