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Mitteilung zeitweilige Schließung Gastbetriebe

Der Inhaber eines öffentlichen Betriebs, der beabsichtigt, sein Lokal für einen bestimmten Zeitraum zu schließen, muss dies der Gemeinde mitteilen.

Bild: 8.3 Bar ristorante
© www.pixapay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Der Inhaber eines öffentlichen Betriebs (Bar, Restaurant, Kiosk, usw...), der für eine gewisse Zeit seinen eigenen Betrieb wegen Ferien oder aus anderen Gründen schließen möchte, muß dies rechtzeit das Amt für Industrie, Handel und Handwerk der Gemeinde mitteilen.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Inhaber öffentlicher Betriebe

So geht's

Ausschließlich online durch Anklicken des grünen Banners unten - Der Zugang/Authentifizierung erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder über die elektronische Identitätskarte (CIE)

Kontakt

Telefon:
0471 997 551

Telefon:
0471 997 348

E-Mail:
8.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
8.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
8.3 Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen

CUP für Veranstaltungen, Feste und Gastgärten, Standplatzgebühren, Handelsgenehmigungen und Lizenzen

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Letzte Änderung:Mittwoch, 10. Januar 2024