- Für die Wirtschaft
- Elektronische Verrechnung
- Handel
- Gastbetriebe
- Vademekum Gastgewerbe
- Erweiterung oder Verlegung eines Gastbetriebes
- Änderung der Betriebsbenennung, des Ruhetages, der Öffnungszeiten
- Einstellung der Handelstätigkeit - Gastbetriebe
- Mitteilung zeitweilige Schließung - Gastbetriebe
- Ausdehnung einer Lizenz für Gastgewerbe
- Handelserlaubnis für das Gastgewerbe
- Bestellung eines Geschäftsführers eines Gastbetriebes
- Umschreibung der Lizenz für Gastgewerbe
- Formulare
- Erhebung über die Zufriedenheit der Bürger
- Besetzung von öffentlichem Grund
- Handwerk und Landwirtschaft
- SUAP - Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten
- Vademekum Schiessleiter /-lehrer
- "Temporary Shop" Projekt
Handelserlaubnis für das Gastgewerbe
Die Handelserlaubnis
für das Gastgewerbe ermöglicht dem Inhaber oder dem
Betreiber einer Bar, Eisdiele, Pension, eines Kaffeehauses,
Gasthofes, Campings oder Autogarage die Tätigkeit
aufzunehmen.
Um die Handelserlaubnis zu erhalten, muß der Interessent
einen Antrag auf Stempelpapier beim Amt für
Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen (Gastgewerbe) der
Gemeinde einreichen.
Der zuständige
Stadtrat entscheidet über den eingereichten
Antrag.
Sollten die verlangten Voraussetzungen nicht vorhanden sein,
erläßt der zuständige Stadtrat eine begründete
Verfügung über die Verweigerung der Erlaubnis, welche dem
Interessenten mitgeteilt wird.
Erfogt keine Mitteilung seitens der Gemeindeverwaltung, gilt der
Antrag als abgewiesen.
Erforderliche Voraussetzungen
-
Die berufliche Befähigung des Antragstellers
- vor 2007: Eintragung in das Verzeichnis der Gastgewerbetreibenden oder
- nach 2007: Besitz der Bescheinigung der Handelskammer über die Befähigung zur Führung eines Gastbetriebes - Verfügbarkeit und Eignung der Betriebsräume und - flächen.
-
Handlungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit des
Antragstellers.
Einzureichende Unterlagen
- Um den Antrag
einzureichen (bei
Neuausstellung):
- Lageplan hinterlegt beim Gebäudekataster Bozen oder Eigenerklärung über die Katasterdaten mit einfachem Lageplan
- eine Kopie des Gründungsaktes, falls es sich um eine Gesellschaft handelt.
-
Bei Annahme des Antrages
und innerhalb 6 Monaten:
- Selbsterklärung, daß er/sie nie verurteilt wurde und keine Strafverfahren anhängig sind ("Antimafia" Erklärung)
- D.I.A. (Sanitätsbetrieb)
- Unterlagen, die die Verfügbarkeit und Eignung der Betriebsräume und - flächen nachweisen (Miet- oder Kaufvertrag der Liegenschaft)
- Erklärung bzgl. der Belästigung öffentlicher Ruhe
- Ansuchen über die Bestellung des Geschäftsführers (d.h. der-/diejenige, der/die das Gastgewerbe leitet), falls der Inhaber der Handelserlaubnis von dieser Befugnis Gebrauch machen will oder in den anderen vom Gesetz vorgesehenen Fällen (Abwesenheit des Inhabers der Handelserlaubnis, fehlende berufliche Befähigung des gesetzlichen Vertreters oder nicht eigenmächtige Führung des Betriebes vonseiten des Inhabers der Handelserlaubnis).
Die Einzelfirma ohne Berufsbescheinigung kann keinen
Geschäftsführer ernennen.
Die
Ermittlung der urbanistischen Genehmigung erfogt von Amts
wegen.
Termin
Die
Tätigkeit darf nicht vor Ausstellung der Handelserlaubnis
aufgenommen werden.
Kosten
- 2 Stempelmarken zu Euro 16,00 (eine für den Antrag und eine für die Handelserlaubnis)
- Sekretariatsgebühren € 25,00
- D.I.A € 50,00
Höchstdauer des Verfahrens
- 90 Tage, um das Gutachten über das Gesuch zu erstellen
- 90 Tage (nach Erhalt der angeforderten Unterlagen) um die endültige Handelserlaubnis oder die Verweigerungsverfügung auszustellen.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen
- Landesgesetz Nr. 58 vom 14.12.88;
- Durchführungsverordnung Nr. 11 vom 13.6.89 des Landesgesetzes Nr. 58 vom 14.12.88 im Sachgebiet öffentliche Betriebe und die andere geltende Gesetze.
(Juni 2013)
Kontakt | Stadtgemeinde Bozen Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen Schgraffergebäude - Walther-Platz 1 - 1. Stock |
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Ansprechperson/en | Elisabetta Lucchini (Zimmer 107) - Tel. 0471 997 687 Irmgard Plattner (Zimmer 107) - Tel. 0471 997 551 Carla Proietti (Zimmer 107) - Tel. 0471 997 348 |
PEO | |
PEC | |
Öffnungszeiten | Mo, Mi, Fr: 9.00-12.00 Uhr Di: 8.30-13.00 Uhr Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr |
Abteilung | 8. Abteilung für Vermögen und Wirtschaft |
Anlagen:
- Gastbetriebe: Erteilung einer Lizenz - Formular 1(Aktualisierung: Mai 2018) (File word, 338 Kilobyte)
- Gastbetriebe: Erteilung einer Lizenz mit Bestellung eines Geschäftsführers - Formular 1bis(Aktualisierung: Mai 2018) (File word, 395 Kilobyte)