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Umzug und Wohnsitzerklärung

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zuziehen oder innerhalb Bozens umziehen, müssen Sie dem Meldeamt Ihren neuen Wohnsitz mitteilen

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© Pixabay.com/Free-Photos - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde oder aus dem Ausland nach Bozen ziehen, oder wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen, müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzugstermin eine Wohnsitzerklärung einreichen.

Die meldeamtliche Eintragung des neuen Wohnsitzes gilt ab dem Tag, an dem die Wohnsitzerklärung eingereicht wurde.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bozen, die sich rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten und die Wohnung, in der sie sich laut eigenen Angaben aufhalten, nicht willkürlich besetzen.

So geht's

Betrifft der Wohnsitzwechsel bzw. Wohnungswechsel die gesamten Familie, muss die Erklärung von allen volljährigen Familienmitgliedern unterschrieben werden. Außerdem muss der Erklärung eine Kopie der Ausweisdokumente aller volljährigen und minderjährigen Familienmitglieder beigefügt werden.

Die Wohnsitzerklärungen können wie folgt eingereicht werden:

  • über das Online-Portal des Meldeamtes SDO stellen. Klicken Sie dazu einfach auf das erste grüne Feld unterhalb des Textes.
  • über das Online-Portal des ANPR (Nationales Register der Wohnbevölkerung). Kicken Sie dazu einfach auf das zweite grüne Feld unterhalb des Textes.

oder:

  • Sie können die nachstehenden Formulare ausfüllen und zusammen mit den angeforderten Unterlagen an eine der folgenden E-Mail-Adressen senden:
    • wohnsitzerklaerungen@gemeinde.bozen.it
    • 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
    • Erklärungen, die als Einschreiben verschickt werden, müssen an folgende Adresse gesandt werden: Stadtgemeinde Bozen, Amt für Demographische Dienste, Vintlerstraße 16 - 39100 Bozen
Erklärungen, die per E-Mail verschickt werden, müssen:
  • entweder digital unterschrieben werden
  • oder händisch unterschrieben werden, wobei der oder die Erklärende in diesem Fall die Kopie eines Ausweisdokuments beilegen muss.
    Die Unterschriften der volljährigen Familienmitglieder müssen ebenfalls in dieser Form geleistet werden!

Können Sie Ihren Antrag nicht per E-Mail, ANPR oder über die SDO-Plattform einreichen?

Dann können Sie die digitale Unterstützung in Anspruch nehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier oder Sie können einen Termin am Bürgerschalter Firmian vereinbaren oder hinterlassen Sie eine Nachricht unter der Telefonnummer 0471 997167. Sie werden innerhalb von 2 Arbeitstagen zurückgerufen.Wenn Sie das 70. Lebensjahr überschritten haben, können Sie die Schalter in der Vintlerstraße Nr. 16 oder beim Bürgerzentrum Europa-Neustift ohne Voranmeldung aufsuchen.
 

Anwohnerparkberechtigungen (farbige Zonen)
In Bozen ist die Parkberechtigung für Anwohnerinnen und Anwohner an die Zone gebunden, in der die Person ihren Wohnsitz hat. Hierfür wurde das Stadtgebiet in so genannte „farbige Zonen“ eingeteilt. Wenn Sie nach Bozen ziehen oder in ein anderes Stadtviertel umziehen, können Sie die Ausstellung eines digitalen Parkausweises für Ihre Wohnzone beantragen.

1.4 SDO - Demographische Dienste Online
1.4 ANPR - Bürgerservice Online
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Die Unterlagen müssen per E-Mail, per PEC-Mail oder per Einschreiben eingereicht werden. 

  • Wohnsitzerklärung
    • Wohnsitzerklärung
    • Anlage A zur Erklärung (für Nicht-EU-BürgerInnen)
    • Anlage B zur Erklärung (für EU-BürgerInnen)
  • Rechtstitel, der zur Nutzung der Wohnung ermächtigt (Eigentumsbescheinigung, Mietvertrag usw.), auch in Form einer Ersatzerklärung → Verzeichnis der Rechtstitel
    • Ersatzerklärung des Liegenschaftsinhabers
    • Ersatzerklärung zum Rechtstitel
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments aller zusammenwohnenden Familienmitglieder
Hinweis:

Bei der Abgabe der Wohnsitzerklärung muss auch angeführt werden, ob die erklärende Person einen Führerschein besitzt, damit die Angaben im Register der FührerscheininhaberInnen und im Kraftfahrzeugregister (PRA) aktualisiert werden können.

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Sonderfälle

Ausländische oder italienische Staatsangehörige, die anhand von Unterlagen, die im Ausland ausgestellt worden sind, eine Vaterschaft bzw. Mutterschaft oder eine Eheschließung eintragen lassen möchten, können einen Termin beim Standesbeamten bzw. bei der Standesbeamtin vereinbaren.

Buchen Sie hier Ihren Termin .

Krankenversicherungsschutz im Gastland

Informationen zum Krankenversicherungsschutz für Eu-BürgerInnen finden Sie hier

Kontakt

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Anrufbeantworter von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Weitere Details

Weitere Informationen

Bürgerschalter für demografische Dienste Firmian

Der Präsenzschalter mit Terminbuchung für die Ausstellung der elektronische Identitätskarte (CIE) und Wohnsitzwechsel

Weitere Details

Video Tutorial - Beantragung einer Wohnsitzerklärung/eines Umzuges

Letzte Änderung:Freitag, 19. Mai 2023