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Gastbetriebe

Was Sie tun müssen, um ein Gastgewerbe anzumelden, die Betriebsart zu ändern oder den Betrieb einzustellen

Bild: Bar
© www.pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Ein Gastbetrieb ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Getränke oder Speisen und Getränke anbietet bzw. Gäste beherbergt.

Es gibt verschiedene Arten von Gastbetrieben:

A. Schankbetriebe und Speisebetriebe

Dazu zählen:

  • Bars, Cafés, Schenken, Bier- und Weinlokale, Pubs und ähnliche Betriebe
  • Jausenstationen, Gasthäuser, Restaurants, Grillstuben, Pizzerien, Rostbratküchen, Bistros und ähnliche Betriebe
  • Vereinswirtschaften
  • Betriebskantinen

B. Gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe

Dazu zählen:

  • Garnis
  • Pensionen
  • Gasthöfe
  • Motels
  • Hoteldörfer
  • Residences

C. Nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe

Dazu zählen:

  • Berggasthäuser
  • Campings
  • Feriendörfer
  • Ferienhäuser und – wohnungen
  • Ferienheime
  • Jugendherbergen
  • Wohnmobilstellplätze
  • Streuhotels

D. See-, Fluss- und Schwimmbäder, die nicht Beherbergungsbetrieben angeschlossen sind

E. Garagen, die nicht Beherbergungsbetrieben angeschlossen sind

Schankbetriebe sowie Speise- und Schankbetriebe müssen über das SUAP-Portal eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen.
Davon ausgenommen sind „Beherbergungsbetriebe“, „Speise- und Schankbetriebe, die Beherbergungsbetrieben angeschlossen sind und von derselben Rechtsperson geführt werden“, „Betriebskantinen“, „Vereinswirtschaften“, „Schwimmbäder“ und die „Garagen“, die weiterhin lizenzpflichtig sind.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Unternehmen, die ein neues Gastgewerbe anmelden möchten und oder dieses bereits ausüben.

So geht's

Zur Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA)
Sowohl die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) als auch die Hygienemeldung (bei Getränke- und/oder Speisenverabreichung) sind nur online über das SUAP-Portal durch Anklicken des grünen Banners unten vorzunehmen.
>> Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

Zum Lizenzantrag
Der Lizenzantrag (→ Formular) (mit Stempelmarke zu 16 Euro oder Zahlung über das Formular F24, Gebührencode 2051) und die entsprechenden Anlagen sind über PEC-Mail an das Wirtschaftsamt zu schicken (8.3.0@pec.bolzano.bozen.it).
  
→ Für Anträge auf Änderung, Verlängerung und Verzicht der Lizenz oder Bestellung eines neuen Geschäftsführers sind die unten angeführten Formulare zu verwenden.

Anmeldung
Elektronische Identitätskarte
Bürgerkarte
SPID 1. Sicherheitsstufe

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Legen Sie Ihrer Tätigkeitsmeldung bzw. Ihrem Lizenzantrag folgende Unterlagen bei:

  • Überweisungsbestätigung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
  • Überweisungsbestätigung für die Registrierung von Lebensmittelbetrieben zu Gunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs (20,00 Euro). So können Sie die Gebühr entrichten:
    • Überweisung auf das Konto des Südtiroler Sanitätsbetriebs der Sparkasse Bozen, IBAN IT 61 W060 4511 6190 0000 0010 000
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Grundriss der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100 mit Angabe der wichtigsten baulichen und funktionalen Merkmale
  • Nachweis über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
  • Einstufungsantrag (nur bei Beherbergungsbetrieben)
Termine und Fristen
  • Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden. Das Wirtschaftsamt der Stadtverwaltung hat 60 Tage Zeit, um zu prüfen, ob die Angaben in der Tätigkeitsmeldung korrekt sind.
  • Jene Tätigkeiten, für die ein LIZENZANTRAG zu stellen ist, können nach Erteilung der Lizenz durch die Gemeinde Bozen aufgenommen werden. Das Wirtschaftsamt der Stadtverwaltung hat ab Erhalt des Antrags 90 Tage Zeit, um zu prüfen, ob die Angaben im Lizenzantrag korrekt sind.
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Bearbeitungsgebühr (durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung)
25,00 (10,00 € für ONLUS) Euro
2 Stempelmarken (zu je 16 € für Antragtellung und Lizenz )
32,00 (Stempelfrei ONLUS, Vereine) Euro
Registrierungsspesen von Lebensmittelbetrieben (durch Überweisung zu Gunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs)
20,00 Euro
VORAUSSETZUNGEN:
  • Zuverlässigkeitsanforderungen (Art. 71 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 59/2010)
  • Anforderungen an die berufliche Qualifikation
    Der Inhaber bzw. die Inhaberin oder der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin muss die Eignung zur Führung eines Gastbetriebs nachweisen (vor 2007: Eintragung in das Berufsverzeichnis der Handelstreibenden REC, ab 2007: Eignungsnachweis der Handelskammer).
  • Verfügbarkeit der Betriebsräume Räumlichkeiten (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
  • Eignung der Betriebsräume (Landesgesetz Nr. 9/2018)
  • Einstufung (bei Beherbergungsbetrieben)
    Die Einstufung des Beherbergungsbetriebs erfolgt auf der Grundlage bestimmter Einstufungskriterien, die vom Landeshauptmann mit Dekret Nr. 11/1989 festgelegt wurden. Die Einstufungsverfügung wird vom Bürgermeister zugleich mit der Lizenz erteilt.
  • Öffnungszeiten
    Inhaber und Inhaberinnen von Speise- bzw. Schankbetrieben können die Lokalöffnungszeiten selbst festlegen, wobei die auf Landesebene festgelegten Rahmenöffnungszeiten (von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr) zu beachten sind. Die Öffnungszeiten sind am Eingang zum Lokal anzuschlagen.
    Für eine dauerhafte Verlängerung der Sperrstunde auf eine Zeit nach 1.00 Uhr ist ein begründeter Antrag zu stellen, der vom Bürgermeister genehmigt werden muss. Der Antrag ist über PEC-Mail an das Wirtschaftsamt zu schicken (8.3.0@pec.bolzano.bozen.it)
  • Zeitweilige Betriebsschließung
    Die zeitweilige Schließung des Gastbetriebs ist dem Bürgermeister schriftlich anzuzeigen. Dabei ist auch die Dauer der Schließung anzuführen. Bei Umbau des Gastlokals oder aus anderen triftigen Gründen kann der Bürgermeister eine mehr als einjährige Schließung erlauben, die jedoch drei Jahre nicht überschreiten darf, sonst verfällt die Erlaubnis.

Kontakt

Telefon:
0471 997 551

Telefon:
0471 997 348

E-Mail:
8.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
8.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
8.3 Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen

CUP für Veranstaltungen, Feste und Gastgärten, Standplatzgebühren, Handelsgenehmigungen und Lizenzen

Weitere Details

Weitere Informationen

Mitteilung zeitweilige Schließung Gastbetriebe online

Der Inhaber eines öffentlichen Betriebs, der beabsichtigt, sein Lokal für einen bestimmten Zeitraum zu schließen, muss dies der Gemeinde mitteilen.

Weitere Details

Letzte Änderung:Mittwoch, 10. Januar 2024