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Ausstellung der Flächenwidmungsbescheinigung

Die Bescheinigung enthält die Raumordnungsvorschriften für eine Liegenschaft

Allgemeine Informationen

Die Flächenwidmungsbescheinigung enthält die Raumordnungsvorschriften für die betreffende Liegenschaft.

Im Sinne von Art. 30 des D.P.R. vom 06.06.2001, Nr. 380 sind alle öffentlichen und privaten Rechtsgeschäfte unter Lebenden über die Übertragung, die Begründung oder die Aufhebung des Miteigentums an dinglichen Rechten auf Grundstücke nichtig und können weder abgeschlossen noch ins Grundbuch eingetragen werden, wenn den entsprechenden Urkunden nicht der Nachweis über die urbanistische Zweckbestimmung beiliegt.

Gleichstellungserklärung

Mit der Flächenwidmungsbescheinigung kann, auf Anfrage, eine Gleichstellung der vom Gemeindeplan vorgesehenen Zone mit den A- oder B-Zonen gemäß M.D. Nr. 1444/1968 ermittelt werden, wie von der Agentur der Einnahmen klargestellt.

Was die eventuelle Überprüfung der Befolgung aller Strafvorschriften bezogen auf die betroffene Liegenschaft gemäß Artikel 41 des Gesetzes vom 28.02.1985, Nr. 47 und Artikel 83, Absatz 1 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9, betrifft, wird auf die Kurzmitteilung Nr. 28/2021 des Gemeindenverbandes verwiesen.
Zur Einsicht von Akten, welche zur oben genannten Überprüfung notwendig sind, ist es erforderlich, einen Antrag um Zugang zu den Verwaltungsunterlagen einzureichen.

Der Nachweis über die urbanistische Zweckbestimmung ist, gemäß Art. 83, Absatz 2 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9, ein Jahr lang gültig.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter, beauftragte Techniker oder weitere Berechtigte, welche bei Kaufverträge, Erbfolgen, Eigentumsübertragungen bei Liegenschaften beteiligt sind oder einen Nachweis für die Gleichstellung an die homogenen Zonen A und B laut M.D. Nr. 1444/1968 benötigen.

So geht's

Der Antrag muss unterschrieben und mit den dazugehörigen Unterlagen wie folgt eingereicht werden.

  1. Mittels PEC-Mail an die Adresse 5.1.0@pec.bolzano.bozen.it;
  2. An die E-Mail Adresse 5.1.0@gemeinde.bozen.it für jene Bürger, welche keine PEC-Adresse und digitale Unterschrift besitzen;

Die Ausstellung der Flächenwidmungsbescheinigung erfolgt innerhalb der Verfallsfrist von 30 Tagen ab Einbringung des Antrages.
Es wird empfohlen, den Antrag zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Verwendung der Bescheinigung einzureichen.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Ansuchen.
  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers.
  • Quittung der Einzahlung der Sekretariatsgebühren.
  • Nachweis über die Bezahlung der Stempelgebühr zu 16,00 € für den Antrag
  • Nachweis über die Bezahlung der Stempelgebühr zu 16,00 € für die Ausstellung der Bescheinigung
    (Eigenerklärung über die Entrichtung der Stempelgebühr).
  • Kopie des Mappenauszuges (wenn vom Amt verlangt).
  • Kopie des Teilungsplanes (falls Parzellen abgeändert werden).

Im Ansuchen muss angegeben werden, ob es notwendig ist, die Bescheinigung in digitalem Format (digitale Zustellungsadresse angeben) oder in einer dem elektronischen Originaldokument entsprechenden Kopie in Papierformat auszustellen, welche beim Schalter für Bauakten (S.B.A.) abgeholt werden kann.

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

  • Stempelgebühr zu 16,00 € für den Antrag
  • Stempelgebühr zu 16,00 € für die Ausstellung der Bescheinigung
    (in elektronischer Form zu entrichten mittels Eigenerklärung über die Entrichtung der Stempelgebühr)
  • Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren (Kosten und Gebühren )

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

5.1.3 Flächenwidmung

Telefon:
0471 997310

Telefon:
0471 997301

Telefon:
0471 997530

E-Mail:
5.1.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.1.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
5.1.3 Schalter für Bauakten (S.B.A.)

Tel. - Diensthabender Techniker:
0471 997315

Tel. - Sekretariat:
0471 997323 - 997530 - 997295

E-Mail:
5.1.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.1.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.09.2023
Mo.
9:00 - 12:00
Di.
8:30 - 13:00
Mi.
Für die Öffentlichkeit geschlossen
Do.
8:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
Für die Öffentlichkeit geschlossen

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Montag, 18. Dezember 2023